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Wie bei vielen Abzügen sind Lizenzgebühren und -kosten abzugsfähig, wenn sie als Geschäftsausgaben gelten. Ansonsten sind persönliche Lizenzgebühren generell nicht als Steuerabzug zulässig. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Steuerberater, wenn Sie eine persönliche Beratung bezüglich geeigneter Abzüge benötigen.
Lizenz erneuern
Laut Internal Revenue Service können Sie keine Lizenzgebühren oder Steuern für Lizenzen abziehen, die Sie für persönliche Zwecke verwenden. Der IRS nennt solche Gebühren wie Heiratslizenzen, Führerscheine und Tierlizenzgebühren.Verlängerungsgebühren werden auf dieselbe Weise behandelt, dh, solange Sie die Lizenz für persönliche Zwecke verwenden, können Sie die Verlängerungskosten nicht abziehen.
Berufliche Anforderungen
Der Internal Revenue Service berichtet, dass Sie Lizenzkosten abziehen können, z. B. Verlängerungen, sofern Sie aufgrund Ihres Handels, Geschäfts oder Berufs die Kosten tragen. Wenn Sie zum Beispiel Anwalt sind und eine jährliche Gebühr zahlen müssen, um in Ihrem Bundesstaat lizenziert zu bleiben, können Sie diese Gebühr abziehen.
Anfangsgebühren und Verlängerungen
Lizenzverlängerungsgebühren sind im Allgemeinen abzugsfähig, wenn die Gebühr für berufliche oder geschäftliche Zwecke bestimmt ist, die Akkreditierungsgebühren sind jedoch nicht abzugsfähig. Der Internal Revenue Service meldet, dass die anfänglich von Ihnen gezahlten professionellen Lizenzgebühren nicht abzugsfähig sind. Wenn Sie zum Beispiel Buchhalter sind und eine Grundgebühr für das Recht auf Rechnungslegung zahlen, sind diese Gebühren nicht abzugsfähig. Sie können jedoch spätere Verlängerungsgebühren für dieselbe Lizenz abziehen.
Erstattete Ausgaben
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung eine Lizenzverlängerungsgebühr zahlen und Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten erstattet, können Sie die Steuer nicht abziehen. Wenn die Gebühr nicht erstattet wird, können Sie die Kosten in der Regel als Einzelkosten in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.