Inhaltsverzeichnis:
- Rinder gekauft für den Weiterverkauf
- Kapitalaufwendungen
- Dinge, die Sie nicht abziehen können
- Überlegungen
Wenn Sie ein Viehzüchter sind oder daran denken, ein Viehzüchter zu werden, bietet der Internal Revenue Service steuerliche Anreize für Ihr Unternehmen. Ab 2011 sind Rinder und bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Viehzucht für gewinnwirksam geltende Steuerabzüge. Es ist wichtig, sich auch mit bestimmten Umständen in Verbindung mit Vieh zu befassen, die keine gültigen Steuerabzüge darstellen.
Rinder gekauft für den Weiterverkauf
Wenn Sie Rinder mit der Absicht kaufen, sie weiterzuverkaufen, können Sie sowohl die Kosten des Viehs selbst als auch den Transport des Viehs abziehen. Sie können diese Kosten jedoch nicht in dem Jahr abziehen, in dem Sie sie kaufen, es sei denn, es ist auch das Jahr, in dem Sie sie verkaufen. Nach Angaben der IRS müssen alle Abzüge während des Verkaufsjahres vorgenommen werden.
Kapitalaufwendungen
Jedes Vieh, das Sie für Milch-, Zucht-, Sport- und Veredelungszwecke erwerben, wird vom IRS als Kapitalaufwand betrachtet. Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind, die Kosten von Rindern, die auf Ihrem Bauernhof oder Ihrer Ranch leben, abzuschätzen und Ihnen dabei helfen, während des gesamten Lebens einen Gewinn zu erzielen. Da erwartet wird, dass Rinder länger als ein Jahr leben, gelten sie als Kapitalausgaben. Außerdem sind alle Kosten, die beim erstmaligen Erwerb und der Pflege solcher Rinder auf Ihrem Grundstück anfallen, abzugsfähig. Dazu gehören die Lohnkosten, die Sie einstellen, Strukturen für die Unterbringung der Rinder und Futtermittel.
Dinge, die Sie nicht abziehen können
Ein Vieh, das Sie für den persönlichen Gebrauch erheben, für Aktivitäten, die keinen Gewinn generieren, wie z. B. eine Milchkuh, die nur Ihre Familie mit Milch versorgt, ist nicht abzugsfähig. Nebenkosten, die mit diesem Viehbestand verbunden sind, sind ebenfalls nicht abzugsfähig. Die IRS hält solche Rinder für den persönlichen Gebrauch und nicht für den geschäftlichen Gebrauch.
Überlegungen
Stellen Sie sicher, dass Sie einen qualifizierten Steuerfachmann konsultieren, der im Umgang mit Steuern und Abzügen im Zusammenhang mit Viehbeständen kompetent und kompetent ist. Bewahren Sie außerdem alle Quittungen und Unterlagen auf, die Sie im laufenden Betrieb Ihres Viehgeschäfts erworben haben. Wenn der IRS Sie prüft, müssen Sie ausreichende Nachweise vorlegen, um alle Abzüge zu unterstützen, die Sie in Bezug auf Rinder oder sonstiges nehmen. Da die lukrativen Steuerabzüge, die mit Rindern verbunden sind, dazu geführt haben, dass sie zu einer gesetzlichen Steuerbehörde werden, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Unternehmensinvestitionen schützen, falls eine Prüfung eintritt.