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Anonim

Einen Arbeitgeber zu haben, der für Ihre Krankenversicherung bezahlt, ist für die Mitarbeiter von großem Nutzen. Wenn Sie eine Krankenversicherung privat abschließen müssen, kostet Sie das viel mehr. Die von Arbeitgebern gezahlte Krankenversicherung wird, obwohl sie einen finanziellen Vorteil für Sie darstellt, als steuerfreies Einkommen für die Arbeitnehmer behandelt, unabhängig davon, wie hoch die Prämie ist.

Vom Arbeitgeber gezahlte Krankenversicherungsprämien sind steuerfrei von der Sozialleistung abhängig.Kredit: Photos.com/AbleStock.com/Getty Images

Nicht Einkommen

Die Prämien, die Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt, und gleichzeitig Geld sparen, werden nicht als Einkommen betrachtet. Sie müssen keine von Arbeitgebern gezahlten Prämien für Sie, Ihren Ehepartner und Angehörige auf Ihre Steuern ausweisen. Dies bezieht sich auf die Frage, ob die gezahlten Prämien für eine Gruppenversicherung oder eine Einzelversicherung waren oder bei Ihrer Entlassung bezahlt wurden.

Von Mitarbeitern bezahlte Prämien

Wenn Sie Ihre eigene Krankenversicherungsprämie zahlen müssen und von Ihrem Arbeitgeber erstattet werden, gelten die Prämienkosten nicht als zu versteuerndes Einkommen. Die Erstattung muss jedoch speziell für die Krankenversicherung gelten. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Pauschale zahlt, die für die Krankenversicherung bestimmt ist, aber nicht auf diese Weise ausgegeben werden muss, muss die Pauschale als Einkommen ausgewiesen werden. Wenn die Krankenversicherung Ihnen Geld für die medizinische Versorgung erstattet, müssen Sie dieses Einkommen nicht melden.

Abzugsfähigkeit

Obwohl der Betrag, den Sie für die Krankenversicherungsprämien zahlen, technisch absetzbar ist, ist es manchmal schwierig, den Schwellenwert zu erreichen, an dem Sie den Abzug vornehmen können. Sie können Krankenversicherungsprämien in die Krankenversicherungskosten einbeziehen, die abzugsfähig sind, wenn Sie Ihre Abzüge in Anhang A auflisten. Sie können jedoch nur den Betrag Ihrer Gesundheitskosten abziehen, der über 7,5 Prozent Ihres bereinigten Bruttoeinkommens liegt.

Selbstständigkeit

Selbstständige haben es etwas leichter. Ein Selbständiger kann seine gesamten Krankenversicherungskosten für sich selbst, seinen Ehepartner und deren Angehörige abziehen. Der Abzug erfolgt direkt aus dem Selbständigeneinkommen, ohne dass Abzug vorgenommen oder der Schwellenwert von 7,5 Prozent erreicht werden muss. Der Krankenversicherungsabzug darf das erwirtschaftete Einkommen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.

W-2s

Seit 2011 wurden die Arbeitgeber aufgefordert, den Wert der Gesundheitsleistungen eines Arbeitnehmers in W-2-Angaben zu melden. Dies geschah im Rahmen des neuen nationalen Gesundheitsgesetzes. Obwohl der Betrag in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung enthalten ist, wird er immer noch nicht als Einkommen betrachtet. Der angegebene Betrag bezieht sich auf Ihre persönlichen Daten.

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