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Arbeitslosenversicherungsleistungen sind nicht garantiert. Sie müssen sich über die Arbeitsabteilung Ihres Staates bewerben, und es wird überprüft, ob Sie die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn die Prüfung der Abteilung zu der Schlussfolgerung führt, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, werden Ihnen die Vorteile verweigert. Jeder Staat hat ein Berufungsverfahren für diejenigen, die glauben, dass sie zu Unrecht abgelehnt wurden. Der Schlüssel zum Gewinnen Ihrer Berufung ist es, die Berufungsrichtlinien genau zu befolgen und der Anhörung so viele Beweise wie möglich vorzulegen.
Schritt
Kennen Sie Ihre Rechte als Arbeitslose in Ihrem Staat. Lesen Sie die Zulassungsrichtlinien für die Arbeitslosenversicherung Ihres Staates und vergewissern Sie sich, dass Sie diese erfüllen. Lesen Sie das Arbeitslosenhandbuch dieses Staates gründlich durch.
Schritt
Füllen Sie das Einspruchsformular so bald wie möglich aus, nachdem Sie von der Arbeitsabteilung eine Kündigung erhalten haben. Schicken Sie es innerhalb der Ablaufzeile an die auf dem Formular angegebene Adresse zurück. Sie erhalten von der Beschwerdekammer eine Beschwerde über die Anhörung mit Datum und Ort der Anhörung.
Schritt
Sammeln Sie alle Beweise, die Ihre Version von Ereignissen unterstützen, und widerspricht den Gründen, aus denen Ihnen Vorteile verweigert wurden. Wenn Sie beispielsweise keine Leistungen erhalten haben, weil Ihr früherer Arbeitgeber angibt, dass Sie entlassen wurden, weil Sie nicht zur Arbeit gekommen sind, verwenden Sie möglicherweise Zeitkarten, um zu beweisen, dass Sie anwesend waren. Oder wenn Sie nicht für die Mindestarbeitszeit an einer Position eingestellt wurden, könnten Sie Pay-Stubs verwenden, um dies anderweitig anzuzeigen.
Schritt
Wenden Sie sich an alle Zeugen, die Ihre Version von Ereignissen bestätigen können, und bitten Sie sie, in Ihrem Namen zu erscheinen. Bitten Sie die Berufungsinstanz, unkooperative Zeugen vorzuladen, wenn Ihr Staat dies zulässt.
Schritt
Nehmen Sie am vorgesehenen Termin an der Verhandlung teil. Kommen Sie pünktlich mit den Nachweisen, die Sie benötigen, um Ihre Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenunterstützung nachzuweisen. Geben Sie Ihr Zeugnis nur, wenn der Anhörungsbeauftragte Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt. Verwenden Sie eine klare, ruhige Stimme, wenn Sie Zeugnis geben. Sie erhalten Ihre Beschwerdeentscheidung innerhalb von zwei Wochen nach der Anhörung per E-Mail.