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Unter bestimmten Umständen erlaubt die Sozialversicherungsverwaltung den Begünstigten, ihre Zahlungstermine zu ändern. Nur Begünstigte, die ihre Sozialversicherungsleistungen am dritten Tag des Monats erhalten, können freiwillig beantragen, dass sich ihr Zahlungsdatum ändert. In der Regel handelt es sich dabei um Begünstigte, die vor Mai 1997 Sozialversicherungszahlungen erhalten haben. Das neue Zahlungsdatum wird vom Geburtsdatum des Begünstigten bestimmt. Sobald das Zahlungsdatum ab dem dritten Monat des Monats geändert wurde, kann es nicht mehr geändert werden.
Schritt
Rufen Sie die Haupt-SSA-Kundendienstnummer unter 800-772-1213 an oder wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich an Ihr SSA-Büro (siehe Abschnitt "Ressourcen").
Schritt
Fordern Sie die Änderung Ihres Zahlungsdatums vom dritten Monat des Monats an den Zyklus an, der Ihrem Geburtsdatum entspricht. Zahlungen nach Geburtsdatum erfolgen dreimal im Monat. Die SSA prüft Ihre Berechtigung und sendet oder sendet Ihnen das SSA-795-Formular zur Bestätigung.
Schritt
Überprüfen Sie das SSA-795-Formular auf Genauigkeit und Vorzeichen. Alle Begünstigten müssen eine individuelle Kopie des Formulars unterschreiben.
Schritt
Senden Sie das unterschriebene Formular innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt an die SSA zurück. Die SSA teilt Ihnen mit, ob die Anfrage bearbeitet oder abgelehnt wurde.