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Steuerpflichtige Zwangsvollstreckungen, auch Steuerbefreiungspflichtige Zwangsvollstreckungen genannt, werden von einzelnen Landkreisen und Gemeinden abgewickelt. Steuerliche Zwangsversteigerungen gelten nur für Immobilien ohne Hypothek. Wenn der Eigentümer für einen bestimmten Zeitraum keine lokalen Steuerrechnungen bezahlt, beschlagnahmt die Stadt oder der Landkreis das Haus und verkauft es auf einer Auktion. Diese Umsatzsteuerauktionen ermöglichen es jedem, auf die Immobilie zu bieten, und zwar ab der Höhe der geschuldeten Steuer, die oft weit unter dem Wert der Immobilie liegt. Steuerpflichtige Zwangsvollstreckungen finden Sie in Ihrer Zeitung, bei Ihrer örtlichen Steuerbehörde oder online.
Schritt
Sehen Sie sich täglich die öffentlichen Ankündigungsabschnitte Ihrer Lokalzeitung an, da die Stadt oder der Landkreis eine öffentliche Bekanntmachung über die nächste steuerbefreite Auktion veröffentlichen wird. Diese Auktionen werden auch als Steuerpfandrechtsauktionen und als Delinquent Property Auction bezeichnet. Die Auflistung enthält auch eine Liste aller Adressen, die versteigert werden.
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Besuchen Sie das Büro der Steuerbehörde in Ihrem Gerichtsgebäude oder in Ihrem Regierungsgebäude. Das Büro der Steuerbehörde kann Ihnen sagen, wann der nächste Steuerbetrag geplant ist, und eine Liste der verfügbaren Immobilien bereitstellen.
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Besuchen Sie eine Website mit Abschottungslisten und suchen Sie nach "staatlichen" Auflistungen. Diese Bezeichnung bedeutet, dass es sich bei der Immobilie um eine Steuerabschottung handelt, und in der Auflistung wird in der Regel auch die Höhe der delinquenten Steuern angegeben. Mit diesem Betrag beginnt das Auktionsgebot. Es gibt viele Abschottungslisten, die Websites im Internet auflisten.