Inhaltsverzeichnis:
- Bundeseinkommenssteuern
- FICA
- Staatliche und lokale Steuern
- Gemeinsame freiwillige Abzüge
- Automatische Einsparungen
Die üblichen Lohnabzüge beinhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, die als gesetzliche Abzüge bezeichnet werden. Bund, Länder und Kommunen erheben Steuern auf Löhne und Gehälter. Die Arbeitgeber müssen dann die entsprechenden Beträge vom Gehaltsscheck jedes Arbeitnehmers einbehalten. Darüber hinaus erklären sich viele Arbeitnehmer mit freiwilligen Lohnabschlägen einverstanden.
Bundeseinkommenssteuern
Bundeseinkommenssteuern stehen auf der Liste der üblichen Abzüge. Die Arbeitnehmer füllen das Formular W-4 aus, wenn sie eine neue Stelle beginnen, um den Arbeitgebern die Anzahl der Quellensteuerzuschläge zur Verfügung zu stellen. Zu den Zulagen zählen in der Regel eine für den Steuerpflichtigen und eine für jede abhängige Person, die der Steuerpflichtige aus seiner Einkommensteuererklärung geltend macht. Der Arbeitgeber verwendet diese Nummer zusammen mit dem Familienstand des Arbeitnehmers, um die Höhe der Bundeseinkommensteuer zu berechnen, um jede Lohnperiode abzuziehen.
FICA
Das Bundesversicherungsbeitragsgesetz schreibt vor, dass die Arbeitnehmer das nationale System für Seniorenleistungen und die Krankenversicherung unterstützen. Die Arbeitgeber weisen FICA-Steuern auf Lohnabgaben und W-2-Formulare als Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern aus, beides Standardabzüge. Beide basieren auf dem Einkommen des Mitarbeiters. Im Jahr 2015 beträgt der Quellensteuersatz der Sozialversicherung 6,2 Prozent, für Medicare 1,45 Prozent. Der Arbeitgeber vergleicht diese Beiträge, bevor er die Steuern an die Bundesregierung abführt.
Staatliche und lokale Steuern
Alle außer sieben Staaten erheben eine eigene Einkommensteuer. Darüber hinaus haben viele Gemeinden und Bezirke eine Gewerbesteuer, dh wenn Sie in ihrem Bezirk arbeiten, müssen Sie eine Steuer zahlen. Hierbei handelt es sich um Standardabzüge für die Abrechnung, sofern für Ihren geografischen Standort zutreffend. Einige Gerichtsbarkeiten verlangen von Arbeitnehmern, dass sie über eine Lohnsteuer zur staatlichen Arbeitnehmerentschädigung und zur Invaliditätsversicherung beitragen.
Gemeinsame freiwillige Abzüge
Viele erwerbstätige Personen leisten einen Beitrag zu einer Art Entgeltumwandlungsplan, beispielsweise zu einem vom Arbeitgeber gesponserten Altersvorsorgeplan, einem 401 (k) Altersvorsorgeplan oder einem individuellen Rentenkonto. Darüber hinaus sind Krankenversicherungsprämien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern üblich. Die Abzüge für Vorsorgekonten, Sparpläne und Krankenversicherung variieren je nach Mitarbeiter.
Automatische Einsparungen
Einige Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, regelmäßig einen Teil des Einkommens auf ein persönliches Sparkonto bei einer Bank oder einer Kreditgenossenschaft zu zahlen. Durch die Arbeitnehmerrichtlinie werden diese häufig als Lohnabzüge eingerichtet, die den Nettolohn, nicht aber das Bruttoeinkommen reduzieren. Da sich der Arbeitnehmer für diese Reduzierung der Mitnahme von Zuhause entscheidet, wird dies als freiwilliger Abzug eingestuft.