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Das Erbrecht in Wisconsin hängt davon ab, ob eine Person mit oder ohne Willen stirbt. Wenn jemand weiß, wen er nach seinem Tod als Nutznießer seines Vermögens benennen will, sollte er einen Willen abgeben. Ohne Willen wird das Gut nach Wisconsins intestiertem Gesetz übergeben.
Intestanz
Das Darmgesetz legt die Reihenfolge der Berechtigung fest, in der die Familie eines Verstorbenen sein Vermögen erben wird, wenn er ohne Willen stirbt. Nach dem Wisconsin-Statut 852.01 (1) (a) (1) kann der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erben, wenn der Verstorbene nicht von Kindern überlebt hat. Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erlaubt das Statut (1) (a) (2) dem Ehegatten, das gesamte eheliche Eigentum (alles, was sie und der Ehepartner während der Ehe erworben haben) und die Hälfte des sonstigen Vermögens zu erben. Die Kinder erben zu gleichen Teilen den Nachlass.
Nach (1) (b), wenn Kinder, aber kein Ehepartner vorhanden sind, erben die Kinder zu gleichen Teilen das gesamte Vermögen. Die Eltern sind die nächsten in Frage kommenden Begünstigten gemäß (1) (c). Nach Satz 852.01 (1) (d) können Geschwister als nächstes erben, wenn sie die nächsten lebenden Verwandten sind. Wenn der Verstorbene nicht einmal von weiter entfernten Verwandten, wie Nichten und Neffen oder Cousins, überlebt wird, weicht oder geht der Besitz in den Staat über und wird dem Schulfonds von Wisconsin hinzugefügt.
Gemeinsames Eigentum
Nicht alle Immobilien können einem Begünstigten zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Verstorbene zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen ein Grundstück besaß, geht sein Eigentumsanteil automatisch zu gleichen Teilen in den überlebenden Eigentümer über. Ein Eigentümer würde beispielsweise den gesamten halben Anteil des Verstorbenen erhalten, wodurch er zum alleinigen Eigentümer wird. Bei zwei anderen Eigentümern würde jeder die Hälfte des Drittels des Verstorbenen erhalten.
Neben dem Miteigentum kann das Ehevermögen nicht gewillt werden. Wenn der Ehepartner den Eheaufenthalt erworben, gemeinsame Bankkonten eröffnet oder ein anderes Vermögen während der Ehe erworben hat, ist der überlebende Ehepartner berechtigt, den Anteil des Verstorbenen am Ehevermögen automatisch zu erben. Jede Willensbestimmung, die versucht, einen anderen Begünstigten zu benennen, ist ungültig und wird vom Nachlassgericht nicht anerkannt.
Testator-Anforderungen
In Wisconsin muss eine Person, die ein Testament macht, der Erblasser, mindestens 18 Jahre alt sein. Sie muss auch "von gesundem Verstand" sein, was bedeutet, dass sie geistig kompetent ist und Entscheidungen ohne übermäßigen Einfluss treffen kann. Ihr Wille muss getippt werden. Mündliche Testamente (auch als noncupative wills bezeichnet) und handschriftliche Testamente (auch als holographische Testamente bezeichnet) sind nicht gültig und können nicht zur Abgabe eingereicht werden.
Will Signings
Wenn der Wille eines Erblassers seinen Wünschen entsprechend vollendet ist, muss er ihn am Ende des Dokuments unterschreiben. Alle Bestimmungen, die nach der Unterzeichnung auftauchen, werden nicht als Teil des Testaments betrachtet und nicht berücksichtigt. Der Erblasser muss seinen Willen in Anwesenheit von zwei Zeugen unterschreiben. Die Zeugen müssen auch den Willen unterschreiben. In Wisconsin muss es nicht notariell beglaubigt werden, aber wenn der Erblasser vor einem Notar unterschreibt, der sein Siegel anbringen und auch unterschreiben muss, ist der Wille "Selbstbeweis". Ein Selbstbewusstsein wird leichter zu untersuchen sein, da ein Gericht es akzeptieren wird, ohne die Zeugen kontaktieren zu müssen, um die Gültigkeit des Willens zu bestätigen.