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Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf einen Vertrag zwischen einem Versicherer und einer anderen Partei, in dem der Versicherer verpflichtet ist, die andere Partei für den vertraglich abgedeckten Schaden zu entschädigen. Es gibt zwei allgemeine Formen der Haftpflichtversicherung. Eine Bauart, die Schutzversicherung der Vertragspartner, wird von Generalunternehmern beim Bau eines Hauses oder bei Renovierungen abgeschlossen. Dies gilt für den Eigentümer, wenn der Generalunternehmer die Arbeiten aufgrund von Tod oder finanziellen Mängeln nicht mehr ausführen kann oder die Arbeiten fehlerhaft waren. Die andere Art wird im Allgemeinen als Titelversicherung bezeichnet und deckt Eigentümer und Kreditgeber ab, wenn der Titel fehlerhaft ist.
Titelversicherung
Es gibt zwei allgemeine Arten von Titelversicherungen: die Versicherung von Inhabern und Kreditgebern. Beide decken im Allgemeinen und Eigentümer oder Kreditgeber gegen Ansprüche wegen Mängeln des Eigentums der Immobilie ab. Diese Mängel können sich auf Ansprüche aus Betrug, Fälschung, Pfandrechten, Eingriffen, Erleichterungen und anderen das Eigentum beanspruchenden Entitäten beziehen. Die Politik des Kreditgebers kann auch vor Ansprüchen schützen, die auf ungenauen Immobilienbewertungen zurückzuführen sind. Die Richtlinien eines Kreditgebers sind in der Regel an den Kreditwert gebunden und nehmen mit abnehmendem Kreditbetrag ab. Die meisten Kreditgeber gewähren keinen Hypothekendarlehen, ohne dass der Darlehensnehmer die Versicherung des Inhabers abgeschlossen hat. Die Police des Kreditgebers ist im Allgemeinen mit der Hypothek verbunden, während die Police des Eigentümers mit der Immobilie verbunden ist. Hypotheken verhandeln manchmal die Einbeziehung der Policengebühr in den Kaufpreis der Immobilie.