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Egal wie viele Cafeteria-Hamburger und Hot Dogs Ihre Kinder essen, ihre Schulspeisung führt nicht zu einem Steuerabzug. Der Internal Revenue Service betrachtet Mittagessen nicht als förderfähige Bildungskosten. Bücher und Schulsachen für die Klassen K-12 können ebenfalls nicht abgezogen werden.
Einschränkungen beim Schulabzug
Schulspeisungen zählen nicht, da sie als Teil der normalen pädagogischen Erfahrung gelten. Ebenso ist der Unterricht für den Kindergarten durch die High School nicht als Kind und unterhaltsabhängige Betreuungskosten zu qualifizieren, da dies in erster Linie erzieherischer Natur ist. Allerdings können sich die Kosten für die Betreuung außerhalb der regulären Schulzeiten qualifizieren, und Mittagessen können dabei ein Teil sein. Wenn Ihr Kind in einem Vor- oder Nachschulprogramm eingeschrieben ist, sodass Sie arbeiten oder nach Arbeit suchen können, kann es auf Ihr Kind und die Pflegeguthaben angerechnet werden. In diesen Kosten enthaltene Snacks können abzugsfähig sein. Darüber hinaus ist ein Sommertageslager zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt. Mahlzeiten können Teil der Lagerkosten sein, aber der IRS betrachtet sie nur als Teil des Abzugs.