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Wenn Sie einen Antrag auf Behinderung der sozialen Sicherheit eingereicht haben, erhalten Sie monatliche Leistungen von der Sozialversicherungsverwaltung. Die Agentur hat Ihre Behauptung bestätigt und entschieden, dass Ihre Behinderung Sie daran hindert, Ihre bisherige relevante Arbeit oder andere Arbeit innerhalb Ihrer Grenzen auf Vollzeitbasis auszuführen. Sie haben jedoch das Recht, während einer Behinderung Einkommen zu verdienen.
Probearbeitszeit
Während Sie eine Behinderung haben, sehen die Sozialversicherungsvorschriften eine Probezeit vor, in der Sie arbeiten und ein unbegrenztes Einkommen erzielen können. Die Probezeit ist auf neun Monate begrenzt. Jeder Monat, in dem Sie 720 € oder mehr verdienen, zählt für den Zeitraum. Während der Probezeit bleibt Ihre volle Invaliditätsleistung erhalten.
Erhebliche Gewinnaktivität
Nachdem Sie die Probezeit bestanden haben, ist Ihr Einkommen auf den sogenannten erheblichen Aktivitätsbetrag begrenzt. Im Jahr 2011 beträgt dieser Betrag 1.000 US-Dollar pro Monat vor Steuern. Wenn Sie nach Abschluss einer Probearbeitszeit mehr als den erheblichen erwerbstätigen Betrag verdienen, werden Ihre Invaliditätsleistungen ausgesetzt.
Fünf-Jahres-Limit
Die neun Monate der Probezeit müssen nicht aufeinander folgen. Sie werden über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren gezählt. Wenn Sie in neun Monaten über einen Zeitraum von fünf Jahren arbeiten und mehr als 700 US-Dollar pro Monat verdienen, haben Sie Ihre Probezeit abgeschlossen.
Wiedereinsetzung
Wenn Ihre Leistungen ausgesetzt sind, Sie jedoch feststellen, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht weiter arbeiten können, können Sie die Leistungen einfach wiederherstellen, indem Sie die Sozialversicherung beantragen. Diese beschleunigte Wiedereinsetzung kann innerhalb von maximal fünf Jahren nach Beendigung Ihrer Leistungen erfolgen. Wenn mehr als fünf Jahre vergangen sind, müssen Sie einen neuen Antrag auf Behinderung einreichen.
Berichterstattung
Wenn Sie wieder arbeiten, müssen Sie dies der Sozialversicherung melden. Sie müssen den Namen, die Adresse und die Telefonnummer Ihres Arbeitgebers, die Art Ihrer Arbeit und den Geldbetrag, den Sie verdienen, mitteilen. Sie müssen der Sozialversicherung auch die Selbstständigkeit melden. Wenn Sie keine Einkünfte aus einer Beschäftigung melden, kann die Sozialversicherung Ihre Leistungen wegen Nichteinhaltung der Regeln sofort einstellen.