Inhaltsverzeichnis:
- Der designierte Begünstigte
- Wahl eines Begünstigten
- Regeln für Ehebegünstigte
- Regeln für nicht eheliche Leistungsempfänger
- Verteilungsregeln für nicht eheliche Personen
Wenn ein einzelner Inhaber eines Alterskonto verstorben ist, gehen seine IRA-Mittel an einen bestimmten Begünstigten. Die genauen Regeln für das an einen Begünstigten ausgeschüttete Geld hängen davon ab, ob es sich bei dem Begünstigten um einen Ehepartner oder einen Nicht-Ehepartner handelt. Wenn Sie als Begünstigter einer IRA bezeichnet werden, prüfen Sie die Vererbungs- und Verteilungsregeln für Ihr Profil.
Der designierte Begünstigte
Der IRA-Inhaber kann einen oder mehrere Begünstigte auf dem entsprechenden Formular benennen. Die endgültigen Empfänger vor dem Tod des Eigentümers erben die IRA.
Wahl eines Begünstigten
Ein IRA-Besitzer kann mehr als einen Begünstigten angeben, er muss jedoch angeben, wie viel Prozent der IRA jeder Begünstigte erhält. Der IRA-Besitzer kann seine Meinung zu seinen Begünstigten jederzeit ändern. Wenn der Eigentümer keinen Begünstigten benennt, gehen die IRA-Vergünstigungen automatisch zu seinem Nachlass.
Regeln für Ehebegünstigte
Wenn ein Ehepartner die IRA erbt, kann sie die IRA entweder annehmen oder in ihre eigene IRA rollen. Gemäß den Vorschriften des Internal Revenue Service kann ein Ehepartner die IRA nur dann als ihre behandeln, wenn er der einzige Begünstigte der IRA ist. Sie kann zur IRA beitragen und hat das Recht, unbegrenzte Beträge abzuheben.
Regeln für nicht eheliche Leistungsempfänger
Nicht-Ehepartner können die vererbte IRA nicht in eine bestehende IRA übernehmen. Darüber hinaus müssen sie jährlich Mindestausschüttungen oder -rücknahmen von der IRA vornehmen.
Verteilungsregeln für nicht eheliche Personen
Die IRS-Vorschriften schreiben vor, dass nicht eheliche Begünstigte fünf Jahre nach dem Tod des IRA-Besitzers die IRA einlösen oder die IRA für den Rest ihres Lebens in kleineren Beträgen ausschütten können. Ehepartner und Nicht-Ehepartner-Begünstigte zahlen Steuern für ihre IRA-Entnahmen als Teil ihrer Einkommenssteuer, sofern es sich bei der IRA nicht um einen Roth-Plan handelt. die steuerfreie Ausschüttungen bietet.