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Anonim

Wenn Sie für eine Eisenbahn arbeiten, stellen Sie möglicherweise fest, dass in Feld 14 Ihres Jahresformulars W-2 die Beiträge für Tier I und Tier II aufgeführt sind. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Steuern, die Ihrem Gehaltsscheck für zukünftige Altersleistungen einbehalten werden.

Tier-I-Beiträge

Tier-I-Steuern sind eine Altersrente für die Eisenbahn, die der Lohnsteuer der Sozialversicherung ähnlich ist. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beträgt der Tier I-Steuersatzsatz für Arbeitnehmer 6,2 Prozent und für Arbeitgeber ebenfalls 6,2 Prozent. Stufe I Einbehaltung ist eine sozialversicherungsähnliche Steuer, dh Sie zahlen in Ihren persönlichen Sozialversicherungsfonds ein. Wie bei den Sozialversicherungsabgaben für andere Personen zahlen Sie nur die ersten 118.500 USD Ihres Jahreseinkommens.

Tier II-Beiträge

Tier II-Steuern werden zugunsten des privaten Eisenbahnrentensystems einbehalten. Diese Steuern sind wie die Lohnsteuer obligatorisch. Der derzeitige Quellensteuersatz für Tier-II-Steuern beträgt 4,9 Prozent für Arbeitnehmer und 13,1 Prozent für Arbeitgeber. Tier-II-Steuern werden nur auf die ersten 87.000 USD Ihres Jahreseinkommens erhoben. Da Sie in das Eisenbahnrentensystem einbezahlen, haben Sie Anspruch auf einen Ruhestand neben der traditionellen Sozialversicherung.

Tier I und II Überbeteiligung

Da diese Steuern nur für einen bestimmten Teil Ihres Einkommens erhoben werden, besteht für die Eisenbahnmitarbeiter mit zwei oder mehr Arbeitgebern die Gefahr, dass sie zu viel in das System einzahlen. Die IRS stellt fest, dass Eisenbahnangestellte, die in Tier I überbezahlt wurden, den Überschuss als Steuergutschrift für ihre Einkommensteuererklärung geltend machen können. Wenn Sie in Tier II überbezahlt sind, können Sie eine Erstattung beantragen, indem Sie das Formular 843, den Antrag auf Erstattung und den Antrag auf Minderung zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen.

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