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Wenn eine Person stirbt, muss der Vertreter seines Nachlasses seine endgültige Einkommensteuererklärung beim Internal Revenue Service einreichen. Obwohl der Vertreter möglicherweise eine Dokumentation seiner Rolle in den endgültigen Angelegenheiten des Verstorbenen benötigt, muss er keine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.
Persönlicher Vertreter
Der persönliche Vertreter des Verstorbenen ist entweder der Vollstrecker oder der Verwalter des Nachlasses. Ein Executor ist eine im Testament genannte Person, während ein Administrator eine Person ist, die das Gericht ernennt, wenn der Testament keinen Executor benennt oder der im Testament genannte Executor nicht in der Lage ist, zu dienen. Der persönliche Vertreter muss das Formblatt 56 beim IRS einreichen, um ihn über seine Verantwortung für die endgültigen Angelegenheiten der verstorbenen Person zu informieren.
Einreichung der Rückkehr
Wenn Sie als persönlicher Vertreter einer verstorbenen Person dienen, müssen Sie ihre endgültige Steuererklärung unterschreiben. Sie müssen auch "verstorben" neben den Namen der Person schreiben und das Todesdatum auf der Oberseite der Rückgabe angeben. Wenn Sie die endgültige Rückgabe gemeinsam mit dem überlebenden Ehepartner einreichen, muss sie die Rückgabe ebenfalls unterschreiben. Die endgültige Steuererklärung der verstorbenen Person ist zur gleichen Zeit fällig, als wäre sie fällig gewesen, wenn die Person nicht gestorben wäre.
Totenschein
Sie sollten der endgültigen Steuererklärung der verstorbenen Person keine Sterbeurkunde oder andere Todesnachweise beifügen. Sie müssen jedoch eine Kopie der Sterbeurkunde in Ihren Unterlagen aufbewahren, falls der IRS es später anfordert. Sie müssen der Steuererklärung auch eine Kopie der gerichtlichen Anordnung beifügen, mit der Sie als gesetzlicher Vertreter des Nachlasses benannt werden.
Kein persönlicher Vertreter
Wenn kein persönlicher Vertreter für das Vermögen existiert, kann der überlebende Ehegatte eine gemeinsame Rückgabe für die verstorbene Person einreichen. Wenn kein persönlicher Vertreter oder ein überlebender Ehepartner existiert, kann die für das Eigentum des Verstorbenen zuständige Person die Rückgabe einreichen. In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen, es sei denn, der IRS fordert dies ausdrücklich auf.