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Bei der Einstellung einer Haushälterin sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, darunter die Abzugsfähigkeit der Ausgaben und die Regeln für die Quellensteuer. In den meisten Fällen können Sie die Kosten für die Einstellung einer Haushälterin nicht abziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wenn Sie ein Geschäft mit Hausangestellter besitzen.
Steuerfragen - Haushälterinnen
Die IRS verlangt, dass Sie Ihrer Haushälterin die Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten und Ihren Anteil zahlen, wenn er Sie als Arbeitgeber im Haushalt betrachtet. Die IRS berücksichtigt nicht, wie viele Stunden pro Woche die Haushälterin arbeitet oder ob Sie sie von einer Agentur gemietet haben. Sie betrachten Sie als Arbeitgeber für den Haushalt, wenn Sie alle Werkzeuge für die Arbeit zur Verfügung stellen und kontrollieren, wie sie ausgeführt werden. Wenn Ihre Haushälterin alle Reinigungsmittel selbst zur Verfügung stellt und die Hausarbeit selbst kontrolliert, ist sie nicht Ihre Angestellte und Sie müssen keine Steuern einbehalten oder zahlen.
Persönliche Ausgaben
Wenn Sie nicht zu Hause ansässig sind, können Sie die Kosten einer Haushälterin in Ihrer Steuererklärung nicht als Aufwand geltend machen, selbst wenn Sie ein Haushaltsarbeitgeber sind. Die Kosten für die Hauswirtschaft gelten als persönlicher Natur und sind nicht abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrund einer Verletzung oder eines Gesundheitszustands eine Haushälterin haben müssen. Die Reinigungskosten werden von der IRS als anrechenbare Krankheitskosten ausdrücklich nicht anerkannt. Ein Teil der Kosten kann abzugsfähig sein, wenn die Haushälterin auch persönliche Pflegedienste anbietet.
Home Office-Ausgaben
Wenn Sie berechtigt sind, Home Office-Kosten geltend zu machen, können Sie möglicherweise einen Teil der Kosten einer Haushälterin als Geschäftskosten abziehen. Um Anspruch auf Home Office-Kosten zu haben, muss Ihr Home Office Ihr Hauptarbeitsplatz sein oder Sie treffen sich regelmäßig mit Kunden und Lieferanten. Der Geschäftsanteil Ihrer Haushaltskosten wird entweder nach der Anzahl der Räume im Haus oder nach der für die Geschäftstätigkeit verwendeten Quadratmeterfläche, geteilt durch die Gesamtfläche des Hauses, berechnet. Zu den förderfähigen Ausgaben für Haushalte zählen Hypothekenzinsen, Grundsteuern, Nebenkosten sowie Reparaturen und Wartung. Die Ausgaben für die Haushaltsführung fallen unter die letztere Kategorie.
Live-In Haushälterinnen
Wenn Sie eine Haushälterin beauftragen und Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen, betrachtet der IRS dies in der Regel als Vorteil für Sie und nicht für die Haushälterin und daher für den Mitarbeiter nicht steuerpflichtig. Die Regeln verlangen, dass die Mahlzeiten in Ihrem Haus zur Verfügung gestellt werden und die Unterkunft eine Voraussetzung für die Arbeit ist.