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Einer der Vorteile der Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht darin, dass Arbeitnehmer häufiger Pensionspläne haben als nicht gewerkschaftlich Beschäftigte. Eine Gewerkschaftsrente ist ein leistungsorientierter Pensionsplan, der nach dem Employee Retirement Income Security Act geregelt ist. Leistungsorientierte Pensionspläne, bei denen der Arbeitgeber für ein Leben, das mit dem Eintritt in den Ruhestand beginnt, einen vorbestimmten Betrag bezahlt, sind seltener geworden, da mit den Arbeitnehmerbeiträgen finanzierte Altersvorsorgepläne bei kostenbewussten Arbeitgebern immer beliebter werden.
Wie funktioniert eine Rente in der Union?
Rentenversicherungen der Union werden im Rahmen von mit Arbeitgebern ausgehandelten Verträgen festgelegt. Arbeitgeber leisten für die Arbeitnehmer steuerfreie Beiträge. Mitarbeiter leisten keine Beiträge. Beiträge und aufgelaufene Zinsen wachsen steuerfrei, bis sie aus dem Plan genommen werden. Im Ruhestand erhalten die Arbeitnehmer eine monatliche Rente, die zu versteuerndes Einkommen ist. Arbeitnehmer müssen in der Regel mindestens zehn Jahre für einen teilnehmenden Arbeitgeber arbeiten, um die volle monatliche Rente zu erhalten, und zwar ab dem 65. Lebensjahr. Die Altersrente kann bereits ab dem 55. Lebensjahr mit reduzierten Rentenleistungen beginnen. Ein verheirateter Arbeitnehmer kann eine Ehepartnerleistung in Anspruch nehmen Der Arbeitnehmer erhält während seines Lebens eine reduzierte Leistung und der überlebende Ehepartner erhält nach dem Tod des Arbeitnehmers weiterhin Leistungen. Wenn die Rentenzahlung der Gewerkschaft eine Pauschalauszahlung vorsieht, können die Arbeitnehmer eine einzige Barauszahlung in Anspruch nehmen. Der gesamte Betrag wird jedoch sofort steuerpflichtig, es sei denn, er wird direkt in einen anderen Vorsorgeplan (z. B. ein individuelles Vorsorgekonto) übernommen.