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Arbeitslosen- und Sozialleistungen sind Leistungsansprüche des Bundes. Während die Arbeitslosenunterstützung dem Arbeitssuchenden dabei helfen soll, Grundbedürfnisse auf der Suche nach Arbeit zu erwerben, sollen die Sozialleistungen die Einkommen von Behinderten und älteren Menschen verbessern. Beide Arten von Vorteilen haben Anspruchsvoraussetzungen. Nur Menschen, die die Anforderungen erfüllen, können Leistungen erhalten. In einigen Fällen kann sich eine Person gleichzeitig für beide Arten von Leistungen qualifizieren.
Sozialleistungen
Es gibt zwei Hauptformen der Sozialversicherung: Leistungen für einkommensschwache Menschen mit Behinderungen und Leistungen für Rentner. Während eine ältere Person, die in den vorzeitigen Ruhestand getreten ist, möglicherweise in der Lage ist zu arbeiten, kann sie im Allgemeinen nicht Vollzeit arbeiten - ansonsten muss sie einen Teil des Geldes zurückzahlen, das sie von der Sozialversicherung erhält. Leistungen bei Arbeitslosenversicherungen gelten jedoch nicht als Einkommen im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung, die eine Person bestehen muss, um sich für einkommensschwache Leistungen zu qualifizieren.
Arbeitslosengeld
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss eine Person für eine Vollzeitstelle zur Verfügung stehen. Eine Person, die als ausreichend behindert betrachtet wird, um Sozialleistungen zu erhalten, kann im Allgemeinen nicht arbeiten, was bedeutet, dass sie keine Arbeitslosenleistungen beantragen kann. Eine Person, die Vorruhestandsleistungen aus der Sozialversicherung bezieht, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie vor kurzem von ihrem Arbeitsplatz entlassen wurde und noch Arbeit sucht.
Größe der Arbeitslosenleistungen
Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung, die eine Person erhält, hängt zum Teil von der Höhe des Einkommens ab, das sie derzeit erhält. Während Arbeitslosenunterstützung nicht als Einkommen unter einem Sozialversicherungsversuch gilt, betrachten Arbeitslosigkeitsorganisationen Sozialversicherungsleistungen als Einkommensform. Dies bedeutet, dass ein Empfänger der Sozialversicherung, der Leistungen bei Arbeitslosigkeit bezieht, seine monatlichen Arbeitslosenleistungen um den Betrag seiner monatlichen Sozialversicherungsprüfung reduziert.
Betrug
Eine Person kann nicht gleichzeitig die vollen Sozialversicherungsleistungen (bei Invalidität oder Renteneintritt) und volle Arbeitslosenleistungen erhalten. Im besten Fall wäre er berechtigt, die eine und die andere teilweise zu bezahlen. Laut der Veröffentlichung Today's Seniors würde die vollständige Bezahlung beider Arten von Leistungen als Betrug gelten. Dieser Betrug könnte durch Geldbußen, den Widerruf einer oder beider Arten von Leistungen und möglicherweise Gefängnisstrafen geahndet werden.