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Der Verkauf Ihres Hauses an Ihre Kinder kann ein schwieriger und zeitraubender Prozess sein. WashingtonPost.com zufolge liegt dies daran, dass der IRS den Transaktionen zwischen den Familien besondere Aufmerksamkeit schenkt. In den meisten Fällen besteht das Ziel des Elternteils darin, die Tat zu übertragen oder zu schenken. Dies bedeutet jedoch eine erhebliche Steuerlast für das Kind. Eine gängige Lösung ist, dass Ihr Kind das Haus von Ihnen kauft, indem Sie einen Schuldschein (oder eine rechtliche Schuldscheinerklärung) unterschreiben, den Sie dann stornieren können. Dies ist jedoch nicht so einfach, wie es klingt.
Den Verkauf offiziell machen
Die IRS bestätigt, dass, wenn eine Person ein Darlehen mit der Absicht vergibt, den Schuldschein zu verzeihen oder anderweitig zu annullieren, dieses Darlehen als vereinbart gilt und als Geschenk besteuert wird. Um dieses Problem zu umgehen, empfiehlt WashingtonPost.com, den Verkauf so offiziell wie möglich zu gestalten, was Sie auf verschiedene Weise erreichen können. Erstens, während der Zeit der Unterzeichnung des Schuldscheins, erwähnen Sie nicht Ihre Absicht, die Schuld zu stornieren. Behalten Sie die Transaktion für einen "Arm's Long" -Angebot, indem Sie Ihr Kind so behandeln, als ob ein Fremder den Vertrag abschließen würde. Ihr Kind sollte jährliche, vierteljährliche oder - vorzugsweise - monatliche Zinszahlungen leisten, deren Zinssätze mindestens dem langfristigen Zinssatz des IRS entsprechen sollten. Diese Zahlungen sollen Ihnen und Ihrem Kind helfen, zu vermeiden, dass die IRS Fragen zu Geschenksteuern stellt. Wenn Sie den Schuldschein mit einer Vertrauensurkunde in Ihrem Haus absichern, kann Ihr Kind die Hypothekenzinsen abziehen, die es Ihnen zahlt. Für Eltern, die sich besonders großzügig fühlen, können Sie Ihrem Kind helfen, Zinsen zu zahlen und die Kosten zu decken, indem Sie ihm pro Jahr bis zu 12.000 US-Dollar zahlen. Ab 2010 ist dies der maximale Wert eines Geschenks, das eine Person steuerfrei geben kann.
Besondere Ernennungskraft
Obwohl es sich technisch nicht um eine Methode für den Verkauf Ihres Hauses an ein Kind handelt, kann eine Klausel über eine "besondere Ernennungsbefugnis" in der Tat Ihres Hauses dazu beitragen, die Tat zu übertragen, ohne dass Ihr Kind hohe Steuern erheben muss. Laut ringsurf.com muss das Kind bei einer typischen Überweisung mit einer erheblichen Veräußerungssteuer rechnen, falls es jemals zu einem Verkauf kommt. Mit einer besonderen Ernennungsbefugnis können Sie die Tat jedoch an wen Sie möchten, wann immer Sie möchten, aber aus steuerlichen Gründen wird die Übertragung erst dann als abgeschlossen betrachtet, wenn Sie verstorben sind. Ein Kind wird somit von der Zahlung von Steuern auf der Grundlage des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils profitieren, im Gegensatz zu den Steuern, die auf einem ursprünglichen Anschaffungswert basieren.