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Eine eidesstattliche Versicherung ohne Versicherung ist eine schriftliche Erklärung einer Person, die bestätigt, dass keine Haftpflichtversicherung für eine gegen ihn erhobene Klage oder Klage für Verletzungen oder Sachschäden vorliegt. Die eidesstattliche Erklärung ist ein gesetzliches Dokument, das unter Eid oder einer Bestätigung unterzeichnet wurde. Oft kann die verletzte Person eine eidesstattliche Versicherung ohne Haftpflichtversicherung abschließen und eine andere potenzielle Versicherung zur Deckung ihres Schadens anstreben.

Arten von Ansprüchen

Eine eidesstattliche Versicherung ohne Versicherung ist ein Dokument, das in verschiedenen Arten von Haftungsansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten verwendet wird, wie z. B. bei Autounfällen, Haftpflichtansprüchen und Haftpflichtansprüchen.

Nachprüfung

Die unversicherte Person bestätigt, dass sie mindestens 18 Jahre alt ist, und gibt zu, dass sie an einem Unfall beteiligt war oder der Eigentümer der Immobilie war, an der der Vorfall stattgefunden hat.

Keine Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung erkennt an, dass der Unterzeichner nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt, und wird in Abhängigkeit von der Situation auch festlegen, dass möglicherweise kein anderer Versicherungsschutz für Haushalte oder Arbeitgeber besteht. Ein Beispiel für eine Erklärung lautet: "Ich hatte keine gültige Versicherungspolice, die den Vorfall am fraglichen Datum abdeckt."

Eid oder Bestätigung

Der Unterzeichner der eidesstattlichen Erklärung stimmt zu und bezeugt vor einem Notar, dass die darin gemachten Aussagen nach Information und Glauben wahr und richtig sind. Ein typischer Eid oder eine Bestätigung kann lauten: "Ich bestätige, dass das Vorstehende wahr ist. Ich bin mir bewusst, dass ich, wenn eines der vorsätzlichen Angaben absichtlich falsch ist, einer Bestrafung unterliegt", so ein New Jersey-Affidavit für PIP-Leistungen.

Zweck

Die Durchführung einer eidesstattlichen Versicherung ohne Versicherung ermöglicht es dem Geschädigten, andere Versicherungsmöglichkeiten zu verfolgen. Voraussetzung für die Beantragung alternativer Versicherungswege ist eine ordnungsgemäß unterzeichnete eidesstattliche Versicherung, die keine Haftung des Haftpflichtigen darstellt.

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