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Wenn Sie sterben, hören Ihre Sozialleistungen auf. Ihr Ehepartner, Ihr Kind oder andere Angehörige müssen Ihren Tod der Sozialversicherungsbehörde melden und eine beglaubigte Kopie Ihrer Sterbeurkunde vorlegen. Ihre Familienmitglieder erhalten dann eine einmalige Todesfallleistung. Wenn Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind oder einen Ehepartner haben, haben diese möglicherweise auch Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
Endgültiger monatlicher Vorteil
Sie erhalten Sozialleistungen in Verzug, Dies bedeutet, dass der Scheck, den Sie jeden Monat erhalten, die Höhe des Leistungsbetrags des vorherigen Monats ist. Wenn Sie beispielsweise im Juli einen Scheck erhalten, handelt es sich eigentlich um den Monat Juni. Da die Sozialversicherung keine Teilzahlungen leistet, müssen Sie den gesamten Monat über leben, um die Leistung zu erhalten. In dem Monat nach Ihrem Tod wird kein Scheck ausgestellt, wenn die Sozialversicherung rechtzeitig informiert wird. Wenn Sie im Juni verstorben sind und eine Juli-Leistung gezahlt wird, muss Ihre Familie diese zurückgeben.
Sterbegeld
Ein überlebender Ehepartner oder ein Kind kann nach Ihrem Tod einmalig Todesfallkapital erhalten. Ab 2015 beträgt der Leistungsbetrag 255 US-Dollar. In der Regel wird die Leistung an den überlebenden Ehepartner gezahlt. Wenn es keinen Ehepartner gibt, kann Ihr Kind die Leistung erhalten, wenn es bereits Leistungen erhalten hat oder Anspruch auf Leistungen hat, die auf Ihrem Arbeitsverlauf basieren. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Geldes.
Vorteile für Überlebende
Ein überlebender Ehegatte oder ein überlebendes Kind kann sich je nach Ihrem Arbeitsbericht für Hinterbliebenenleistungen qualifizieren. Wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren haben, kann es sein Anspruch auf monatliche Leistungen 75 Prozent der Grundleistung Ihrer Sozialversicherung. Möglicherweise haben auch die Mutter oder der Vater Ihres Kindes bis zu einem Alter von 16 Jahren Anspruch auf 75 Prozent Ihres Leistungsbetrags. Sie müssen nicht verheiratet sein, damit der überlebende Elternteil qualifiziert ist.