Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Das Leben in einem Pflegeheim belastet das Einkommen eines Patienten aufgrund der damit verbundenen Kosten. Die Bundesregierung hat die Kosten erkannt und einige Regeln erlassen, die speziell dazu dienen, Pflegeheimpatienten zu unterstützen. Die Differenzen liegen innerhalb der zulässigen Abzüge, die Sie für Ihre Einzelposten-Abzüge von Schedule A vornehmen.

Pflegeheimpatienten sollten ein Steuerformular ausfüllen, wenn sie Steuern zahlen.

Formular 1040 ausfüllen

Damit ein Pflegeheimpatient die steuerlichen Vorteile eines Pflegeheims in Anspruch nehmen kann, muss er ein Formular 1040 ausfüllen. Dieses Formular ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, die Abzüge aufzulisten, und hier werden die Kosten für das Pflegeheim als medizinisch angegeben Kosten. Ein Patient kann den Betrag von mehr als 7,5 Prozent seines angepassten Bruttoeinkommens abziehen. Dies umfasst alle medizinischen und zahnärztlichen Kosten des Patienten und nicht nur die Kosten für das Pflegeheim.

Bewohner für medizinische Versorgung

Wenn der Patient sich hauptsächlich in einem Pflegeheim aufhält, weil er fortlaufend medizinisch versorgt werden muss, sind die gesamten Kosten des Pflegeheimaufenthalts einschließlich der Mahlzeiten und der Unterbringung von seinen Steuern abziehbar. Fordern Sie vom Pflegeheimdirektor eine Erklärung an, in der die Kosten aufgeschlüsselt werden, damit sie auf dem Steuerformular begründet werden können.

Wohnsitz wegen Gebrechlichkeit

Wenn der Patient sich hauptsächlich in einem Pflegeheim aufhält, weil er sich nicht mehr selbst versorgen kann, sind die Kosten für Mahlzeiten und Unterbringung nicht abziehbar, aber der medizinische Teil. Der Pflegeheimdirektor kann eine steuerliche Aufschlüsselung der Kosten vornehmen.

Pauschalzahlungen

Wenn die Pflege in einer Pauschale gezahlt wird, kann der Pflegedirektor dem Patienten eine Erklärung vorlegen, in der er den jährlichen Betrag der Pauschale jährlich aufsummiert. Der im Steuerjahr ausgegebene Betrag ist der Betrag, der abgezogen werden kann.

Empfohlen Die Wahl des Herausgebers