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Für Bundessteuerzwecke bedeutet Ihr "Bruttoeinkommen", wie es vom Internal Revenue Service definiert wird, Ihr gesamtes Einkommen, das nicht steuerfrei ist. Ein Teil Ihrer Sozialversicherungsleistungen wird als Teil Ihres Bruttoeinkommens für das Jahr gezählt, wenn Sie getrennt heiraten, oder wenn die Hälfte Ihrer Sozialversicherungsleistungen zuzüglich Ihrer sonstigen Bruttoeinkommen und steuerfreien Zinsen für das Jahr gezahlt wird überschreitet die Grenze für Ihren Anmeldestatus.
Berechnung des einbezogenen Teils
Nicht alle Sozialleistungen gelten als Bruttoeinkommen. Laut der Sozialversicherungsverwaltung bezahlt niemand mehr als 85 Prozent ihrer Sozialleistungen. Wenn Ihr kombiniertes Einkommen ab 2014 zwischen 25.000 und 34.000 US-Dollar fällt, wenn Sie alleinstehend sind, oder 32.000 und 44.000 US-Dollar, wenn Sie gemeinsam einen Antrag einreichen, kann die Hälfte Ihrer Leistungen in Ihrem steuerpflichtigen Einkommen enthalten sein. Wenn Ihr Einkommen diese Spanne überschreitet, können bis zu 85 Prozent Ihrer Leistungen einbezogen werden.