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Vollstrecker oder persönliche Vertreter übernehmen die administrativen Aufgaben des Nachlasses und treten an die Stelle des Verstorbenen. Dies gibt den Executoren eine gewisse Autorität. Ein Begünstigter ist eine Person, die ein Interesse am Vermögen des Verstorbenen hat. Oft ist ein Begünstigter ein enger Freund oder Familienmitglied, das etwas vom Willen nimmt. Die Vollstreckungsbefugnis kann breit gefasst sein, aber es ist ihm nicht unbedingt möglich, einen Begünstigten aus dem Eigentum zu vertreiben.
Vollmacht
Ein Vollstrecker ist nicht notwendigerweise befugt, jemanden aus dem Vermögen des Verstorbenen zu vertreiben. In erster Linie hat ein Vollstrecker keine Befugnis zu handeln, bis das Nachlassgericht dem Vollstrecker Testurkunden aushändigt; Dies erfordert im Allgemeinen eine Gerichtsverhandlung. Als nächstes gewähren Vollstreckungsbefugnisse wie die Fähigkeit, Immobilien zu verkaufen, den Nachlass der Verstorbenen zu unterteilen, und andere Befugnisse an sich, dem Vollstrecker nicht die Fähigkeit zur Räumung. Die Tatsachen und Umstände des Falles sind ebenfalls bestimmend.
Begünstigter im Besitz
Ein weiterer kritischer Punkt ist, welches Recht der Begünstigte, der sich im Besitz der Immobilie befindet, hat, wenn überhaupt. Wenn der Verstorbene zum Beispiel einen Willen verlassen hat, der die Wohnung einem namentlich genannten Begünstigten (z. B. Bill) überlässt, hat Bill ein gültiges Recht, sich auf dem Grundstück aufzuhalten, und ein Vollstrecker wird ihn wahrscheinlich nicht räumen können. Wenn das Geschenk nicht ungültig ist, wird das Gericht den Anweisungen des Verstorbenen folgen und Bill erlauben, auf dem Grundstück zu bleiben, auch wenn der Vollstreckungsbeamte oder die anderen Begünstigten dies nicht für angemessen halten oder das richtige Ergebnis haben.
Mangel an Stehen
"Standing" ist ein gesetzlicher Begriff, der sich auf die Fähigkeit einer Partei bezieht, Klage zu erheben. Ein Vollstrecker verfügt möglicherweise nicht über das erforderliche Ansehen, um eine Räumungsklage gegen den Begünstigten zu erheben. In einem Fall in New York versuchte ein Vollstrecker zum Beispiel, den Begünstigten (ein Kleinkind) und die Mutter des Begünstigten aus einer Wohnanlage zu vertreiben, an der der Begünstigte ein gültiges Interesse hatte, weil die Mutter die Nutzungs- und Belegungsgebühren nicht bezahlt hatte. der Vollstrecker war gewesen. Das Gerichtsgericht erlaubte dem Vollstrecker zunächst die Aufrechterhaltung der Klage, auf Berufungsebene wurde die Entscheidung jedoch aufgehoben. Es wurde festgestellt, dass der Testamentsvollstrecker kein Interesse oder einen Titel an der Eigentumswohnung hatte und daher keine Räumungsklage aufrechterhalten konnte.
Andere Probleme
Die Angelegenheit kann andere Fragen aufwerfen. Selbst wenn beispielsweise der Vollstreckungsbeamte die Klage gegen den Begünstigten aufrechterhalten könnte, sollte der Vollstreckungsbeauftragte weiterhin die geltenden Zwangsgesetze hinsichtlich der Kündigung und der ordnungsgemäßen Zustellung der Ladung und Beschwerde einhalten. In einem Fall in Kalifornien versuchten die Testamentsvollstrecker, einen Mieter aus dem Vermögen des Verstorbenen zu vertreiben.Das Gericht befand, dass dem Mieter niemals eine Ladung oder Beschwerde ordnungsgemäß zugestellt worden war, sodass das Gericht, das die Räumung ursprünglich gewährt hatte, hierfür nicht zuständig war. Aufgrund des rechtlichen Charakters dieser Angelegenheit sollte der Leser vor dem Fortfahren einen unabhängigen Rechtsbeistand einholen.