Inhaltsverzeichnis:
- Todesfallleistungen und Einkommenssteuern
- Todesfallleistungen und Erbschaftssteuern
- Barwertauszahlungen
- Lebensversicherungsdarlehen
Wenn die Person, die durch eine Lebensversicherungspolice versichert ist, stirbt, fragen sich die Versicherungsnehmer oft, ob Uncle Sam den Erlös für Einkommens- oder Erbschaftssteuern kürzen wird. Aber das Sterben ist nicht der einzige Weg, um den Wert einer Lebensversicherungspolice zu erschließen und steuerliche Konsequenzen zu tragen: Auszahlungen und Kredite gegen Barwertpolicen können auch sofort oder in der Zukunft steuerpflichtig sein.
Todesfallleistungen und Einkommenssteuern
Wenn Sie nicht für den Kauf einer Lebensversicherung einer anderen Person, was ungewöhnlich ist, bezahlt haben, müssen Sie keine Einkommenssteuer auf den Erlös zahlen. Wenn Sie beispielsweise von Ihrem Ehepartner als Begünstigter einer Lebensversicherungspolice benannt werden, erhalten Sie die Todesfallleistungen der Versicherungssteuer steuerfrei, wenn sie stirbt. Zinsen, die Sie zwischen dem Todesdatum und dem Datum, an dem die Versicherungsgesellschaft Ihnen einen Scheck zahlt, auf das Todesfallkapital gezahlt haben, gelten jedoch als steuerpflichtiges Einkommen.
Todesfallleistungen und Erbschaftssteuern
Lebensversicherungserlöse werden nicht in den Nachlass eines Verstorbenen einbezogen, es sei denn, der Verstorbene war Eigentümer der Police oder der Nachlass war der Begünstigte. Wenn sich die Police im Besitz einer anderen Person befindet und eine andere Person benannt wird, die das Todesfallkapital erhalten soll, werden diese Policeerlöse vom steuerpflichtigen Nachlass des Verstorbenen ausgeschlossen und vermeiden die Erbschaftssteuer insgesamt. Wenn Sie beispielsweise eine Police aus Ihrem eigenen Leben kaufen und Ihren Ehepartner als Begünstigten benennen, wird der Erlös Ihrem Vermögen zugerechnet. Aber wenn Ihr Ehepartner die Police in Ihrem Leben gekauft und sich selbst zum Begünstigten ernannt hätte, würde der Erlös nicht in Ihrem Nachlass enthalten sein.
Barwertauszahlungen
Wenn Sie eine Lebensversicherung haben, die einen Barwert gesammelt hat, können Sie möglicherweise von Ihrer Police zurücktreten. Solange Ihre Auszahlungen insgesamt die von Ihnen bezahlten Prämien nicht übersteigen, ist jede Auszahlung weiterhin steuerfrei. Sobald Ihre Auszahlungen jedoch der Höhe der gezahlten Prämien entsprechen, gelten zukünftige Auszahlungen als zu versteuerndes Einkommen. Angenommen, Sie haben für Ihre Police 12.000 US-Dollar Prämien gezahlt und im letzten Jahr 5.000 US-Dollar ausgezahlt. Die ersten $ 7.000, die Sie danach herausnehmen, sind steuerfrei, aber alle Barwertabhebungen von mehr als $ 7.000 gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
Lebensversicherungsdarlehen
Anstatt Geld von Ihrer Lebensversicherungspolice abzuheben, können Sie ein Darlehen gegen den Barwert Ihrer Police in Betracht ziehen. Wie bei anderen Darlehen betrachtet der Internal Revenue Service den Betrag des Darlehens nicht als steuerpflichtiges Einkommen, wenn Sie es abheben. Wenn Sie die Richtlinie jedoch verfallen lassen, werden Sie vom IRS so behandelt, als hätten Sie genug Geld aus Ihrer Police genommen, um den Restbetrag des Kredits zu zahlen. Wenn dieser Betrag den Betrag übersteigt, den Sie in den Prämien gezahlt haben, gilt der Überschuss zu diesem Zeitpunkt als zu versteuerndes Einkommen, auch wenn Sie tatsächlich kein Geld bezahlt haben.