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Anonim

Wenn Sie einen Eigenheimkauf finanzieren, leisten Sie zum Abschluss normalerweise eine Anzahlung. Geld, das Sie für eine Anzahlung zahlen, ist laut Internal Revenue Service von Ihrer Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig.

Der für monatliche Hypothekenzahlungen gezahlte Betrag ist auch nicht abzugsfähig.Kredit: Goodluz / iStock / Getty Images

Anzahlungsbeschränkungen

In seiner Publikation 530 listet der IRS die Anzahlungen insbesondere als eine von mehreren nicht abzugsfähigen Hauszahlungen auf. Ihre Anzahlung ist eine Investition in Ihre Immobilie, im Gegensatz zu Gebühren wie Darlehenszinsen und Grundsteuern, die mit Ihrem Eigentum an der Immobilie verbunden sind. Hausversicherungsprämien gehören laut IRS zu den abzugsfähigen Wohnkosten.

Angeld

Das Geld ist eng mit Ihrer Anzahlung verbunden. Wenn Sie ein Kaufangebot einreichen, tätigen Sie normalerweise eine bescheidene Einzahlung, um Ihre Verpflichtung zu beweisen. Bei Abschluss wird Ihre Anzahlung Teil Ihrer Anzahlung. In der IRS-Publikation 530 wird das seriöse Geld auch als nicht abzugsfähig angegeben. Wenn Sie Ihren Vertrag kürzen und Ihr Geld nicht zurückerhalten, können Sie trotzdem keinen Abzug geltend machen. Der Abzug verfallener Einlagen ist von der IRS ebenfalls untersagt.

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