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Wohneigentum hat seine Steuervergünstigungen, aber die Abgabe von Gebühren für Eigenheimbesitzer gehört in der Regel nicht dazu. Nur Vermieter können diese Gebühren als Aufwand für die Verwaltung eines Mietobjekts abziehen.

Gepflegte Landschaftsgestaltung vor einer Reihe von Reihenhäusern.Kredit: 719production / iStock / Getty Images

Gebühren und Steuern

Eigenheimbesitzer-Vereinigungen erheben von den Eigentümern Gebühren oder Gebühren, die die Kosten für die Instandhaltung und Instandhaltung der Gemeinde decken. Diese Gebühren umfassen die Kosten für die Gemeindeverwaltung, die Versicherung, die Landschaftsgestaltung und den Unterhalt von Annehmlichkeiten wie Pools, Clubhäusern und anderen öffentlichen Bereichen. Nach Angaben des Internal Revenue Service sind die Gebühren für Hausbesitzer von Eigentümern, die in ihren Häusern wohnen, nicht steuerlich absetzbar.

Nur für Vermieter

Wenn ein Hausbesitzer sein Eigentum an einen Mieter vermietet, werden die Gebühren des Hausbesitzerverbandes für dieses Eigentum "normale und notwendige" Ausgaben für das Vermietergeschäft und sind daher steuerlich absetzbar. Vermieter sollten einen Steuerberater zur Klärung dieses oder eines anderen Abzugs der Mieteinnahmen fragen.

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