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Wenn Sie Ihre Steuern nicht rechtzeitig bezahlen, erheben der Internal Revenue Service und andere Steuerbehörden Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag und verhängen zusätzliche Strafen. Sie können zwar den ursprünglichen Betrag der von Ihnen gezahlten staatlichen und ausländischen Einkommenssteuern abschreiben, Sie erhalten jedoch keine Steuerabzüge vom IRS für Gebühren und Strafen, wenn Sie Ihre Bundeserklärung einreichen.
Kein Abzug für Steuerstrafen
In Publikation 17 untersagt der IRS Ihnen ausdrücklich, einen Steuerabzug wegen Steuerstrafen und Zinsen, die Sie zahlen, zu fordern. Wenn Sie jedoch den ursprünglich fälligen Betrag in einem späteren Jahr zahlen, können Sie den bezahlten Betrag abschreiben. Wenn Sie beispielsweise im Laufe des Kalenderjahres 2014 die Steuererklärung für das Land 2013 zuzüglich Zinsen und Strafen zahlen, können Sie den ursprünglich geschuldeten Betrag abschreiben, wenn Sie Ihre Bundessteuern für 2014 einreichen. Sie können die zusätzlichen Zinsen und Geldbußen, die Sie zahlen, nicht abschreiben.