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Anonim

Wenn ein Mieter stirbt, besteht die Gefahr, dass der zuvor versprochene Mieter seinen Einkommensverlust verliert. Es gibt jedoch Gesetze, die Ihre Rechte schützen und Ihnen die Möglichkeit geben, die Miete wieder einzufahren. Abhängig von Ihrer Situation kann der Tod eines Mieters nicht notwendigerweise zu einem Verlust führen.

Festmietvertrag

Ein Festmietvertrag gibt an, wie lange der Mieter die Immobilie mindestens mieten muss. Trotz des Todes des Mieters besteht das Mietverhältnis bis zum Ende der Mietdauer. Sie müssen sich dann mit dem Nachlassverwalter oder Verwalter des Mieters in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen zum Mietverhältnis haben. Wenn es keinen Nachlassverwalter oder -vollstrecker gibt und niemand die Mieteinheit in Besitz genommen hat, können Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Ihres Landes ein Räumungsverfahren einleiten, um die unbezahlte Miete einzuziehen.

Monat-zu-Monat-Miete

Bei einer monatlichen Vermietung besteht keine Mindestmietzeit, die der Mieter zur Anmietung der Immobilie benötigt. Im Normalfall muss der Mieter nur ausreichend kündigen, um das Mietverhältnis zu beenden. Mit einem Monat-zu-Monat-Mietvertrag endet die Kündigung mit dem Tod des Mieters am Ende der Zahlungsfrist. Wenn der Mieter zum Beispiel die Miete zuletzt am 1. des Monats gezahlt hat und am 18. des Monats starb, endet das Mietverhältnis am 30. des Monats.

Ersatzmieter

Obwohl das Mietverhältnis mit einem befristeten Mietvertrag fortgeführt wird, müssen Sie möglicherweise versuchen, einen neuen Mieter zu finden, der den verstorbenen Mieter ersetzt. Wenn der neue Mieter mit der Zahlung der Miete beginnt, muss das Nachlass des verstorbenen Mieters keine Miete mehr zahlen. In einigen Fällen kann der Freund oder Verwandte des verstorbenen Mieters beantragen, den Mietvertrag zu übernehmen und in der Immobilie zu wohnen. Sie sollten die Person wie jeden neuen Mieter bewerten und nur an sie vermieten, wenn sie Ihren Anforderungen entspricht.

Zugriff

Wenn Sie einer Person erlauben, die Mieteinheit des verstorbenen Mieters zu betreten, können Sie sich einer Haftung aussetzen, wenn diese Person persönliches Eigentum des verstorbenen Mieters erwirbt. Sogar die Kinder und Angehörigen des verstorbenen Mieters sind möglicherweise nicht befugt, Eigentum von der Wohneinheit zu entfernen. Daher sollten Sie nur dem Vollstrecker oder Verwalter des verstorbenen Mieters erlauben, die Einheit zu betreten und mit seinem persönlichen Eigentum umzugehen.

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