Inhaltsverzeichnis:
- Kunst ist nicht nach IRS-Regeln abschreibbar
- Bestimmbare Nutzungsdauer
- Ausnahme des Steuergerichts
- Galerie-Inventar
- Kunst für den persönlichen Genuss
Unternehmen investieren häufig auf dieselbe Weise in Kunst wie andere Gestaltungselemente. In einem professionellen Umfeld können Kunstausstellungen in der Lobby oder in den Fluren des Büros beeindrucken. In High-End-Hotels, Resorts und Spas sind Gemälde und Skulpturen Teil der luxuriösen Atmosphäre, die Gäste erwarten. In beiden Fällen wird die Kunst vom Unternehmen in der Absicht verwendet, einen Beitrag zum Endergebnis zu leisten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Vermögenswerten, die in einkommensschaffenden Tätigkeiten verwendet werden, ist Kunst jedoch fast nie abschreibbar.
Kunst ist nicht nach IRS-Regeln abschreibbar
Um gemäß den grundlegenden Richtlinien des Internal Revenue Service abschreibbar zu sein, müssen Vermögenswerte vier allgemeine Anforderungen erfüllen. Drei davon sind für die meisten in der Wirtschaft verwendeten Kunst nicht in Frage: Erstens muss die Immobilie dem Steuerzahler gehören. Zweitens muss die Immobilie zur Erzielung von Einkommen verwendet werden. Drittens muss davon ausgegangen werden, dass die Immobilie eine Dauer von mehr als einem Jahr hat. Wenn die vierte Anforderung nicht erfüllt wird, müssen fast alle in der Wirtschaft verwendeten Kunstwerke nicht abschreibbar sein: Die Immobilie muss eine "bestimmbare Nutzungsdauer" haben. Dementsprechend hat der IRS im Revenue Ruling 68-232 bestätigt, dass er Fine Art nicht für abwertbar hält.
Bestimmbare Nutzungsdauer
Eine "Nutzungsdauer" bedeutet, dass die Immobilie mit der Zeit ihren Wert für das Unternehmen verlieren muss - beispielsweise durch Abnutzung. Kunst erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht, da sie zwar im Laufe der Zeit einem physischen Verfall unterliegt, jedoch nicht notwendigerweise ihren Geldwert beeinflusst. Dass die Nutzungsdauer "bestimmbar" sein muss, bedeutet, dass der Wertverlust im Laufe der Zeit einigermaßen vorhersehbar sein muss - der Steuerzahler muss im Voraus und in begründeter Weise sagen können, wie lange er den Vermögenswert zur Erzielung von Einkommen nutzen kann. Kunst, die in der Wirtschaft verwendet wird, erfüllt, wenn überhaupt, nur eine Komponente dieser vierten Anforderung.
Ausnahme des Steuergerichts
Sehr selten und unter sehr spezifischen Umständen hat der US-Finanzgerichtshof gegen die Position der IRS entschieden. In jedem dieser Fälle handelte es sich nicht um ein Gemälde oder eine Skulptur, die in einem Büro präsentiert werden. Bei diesen Fällen handelte es sich bei den Musikern um professionelle Musiker, die antike Instrumente verwendeten - sehr wertvoll und als Kunst für sich betrachtet - in ihren Performances. Beim Spielen der Instrumente waren sie einem höheren Verschleiß ausgesetzt, als dies bei einer bloßen Anzeige der Fall wäre. Für die meisten Steuerpflichtigen, die Kunst besitzen, gilt diese enge Ausnahme nicht. Auch für diejenigen, die in die Ausnahme passen könnten, ist Vorsicht geboten. Die Abschreibung solcher Immobilien könnte den Steuerpflichtigen einer intensiveren IRS-Prüfung unterziehen.
Galerie-Inventar
Andernfalls können abschreibungsfähige Vermögenswerte nicht abgeschrieben werden, wenn sie Ihr Inventar sind und nicht von Ihrem Unternehmen verwendet werden. Wenn Sie beispielsweise ein Autohaus betreiben, können die Fahrzeuge in Ihrem Inventar nicht abgeschrieben werden. Umgekehrt ist Kunst, die zum Verkauf an Kunden gehalten wird, ein nicht abschreibungsfähiges Inventar.
Kunst für den persönlichen Genuss
Kunst, die Sie für Ihren persönlichen Genuss besitzen und nicht in einer einkommenserzeugenden Tätigkeit verwendet werden, ist nicht abschreibbar. Die IRS-Regeln erlauben nur Abschreibungen auf Vermögenswerte, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden.