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Anonim

Die Hausbesitzer-Versicherung deckt versehentliche Schäden an Ihrem Haus sowie Schäden an den Häusern der Nachbarn ab, für die Sie verantwortlich sind. Die meisten Hausbesitzer-Versicherungen decken kaputte Fenster ab. Wenn jedoch die Kosten für das Auswechseln des Fensters geringer sind als Ihr Selbstbehalt, ist es wenig sinnvoll, einen Antrag zu stellen.

Allgemeine Richtlinien

Die meisten Hausbesitzer versichern versehentliche Schäden an Ihrem Haus, einschließlich zerbrochener Fenster. Wenn eine Richtlinie kaputte Fenster nicht abdeckt, müssen Fenster ausdrücklich von Ihrer Richtlinie ausgeschlossen werden. Wenn Sie das Fenster eines Nachbarn brechen und er einen Antrag bei seiner Versicherungsgesellschaft stellt, deckt Ihre Versicherung dies normalerweise ebenfalls ab. Wenn Sie jedoch eine Versicherung für ein derzeit unbesetztes Haus haben, z. B. wenn Sie ein Vermieter sind, der ein Haus versichert, das Sie noch nicht gemietet haben, deckt die Versicherung Ihres Hausbesitzers möglicherweise keine kaputten Fenster ab, wenn das Haus länger als 30 Tage leer war.

Überlegungen

Die meisten Hausbesitzer-Richtlinien verlangen vom Eigenheimbesitzer einen relativ hohen Selbstbehalt, bevor die Versicherung Schäden oder Vandalismus abdeckt. In vielen Fällen sind die Kosten für den Austausch eines zerbrochenen Fensters geringer als dieser Selbstbehalt, so dass es sich nicht lohnt, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie einen Antrag einreichen, können Ihre Versicherungsraten erhöht werden, insbesondere wenn Sie ein Verschulden getroffen haben (d. H., Sie oder Ihr Kind haben das Fenster Ihres Nachbarn zerbrochen).

Vandalismus

Die meisten Hausbesitzer-Richtlinien beziehen sich auf Vandalismus, einschließlich durch Vandalen gebrochener Fenster. Möglicherweise müssen Sie einen separaten Versicherungsschutz für Diebstahl oder Vandalismus von der Grundversicherung Ihrer Hausbesitzer abschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsagenten, ob Sie versichert sind. Wenn Vandalen oder Diebe Ihr Fenster brechen, reichen Sie einen Polizeibericht sowie einen Versicherungsanspruch ein. Sie müssen einen Bericht einreichen, wenn Sie Anklage gegen die Täter erheben wollen, und Ihre Versicherungsgesellschaft fordert möglicherweise einen Polizeibericht als Beweis für einen Vandalismusschaden.

Was ist zu tun

Wenn ein Fenster aus irgendeinem Grund bricht, machen Sie Fotos zur Dokumentation und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei an. Nachdem Sie den Schaden dokumentiert haben, entfernen Sie zerbrochenes Glas und das Fenster. Wenn Sie jemanden einstellen, der Ihnen hilft, das Chaos zu beseitigen, bewahren Sie die Quittung auf, sodass Sie von der Versicherungsgesellschaft die Erstattung des Schadens verlangen können.

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