Inhaltsverzeichnis:
- Überprüfen Sie das Formular 1099-S
- Berechnen Sie den Verkaufsgewinn
- Notieren Sie den Gewinn auf Zeitplan D und Formular 8949
- Aufzeichnung der Grundsteuern im Zeitplan A
- Steuererklärung Ausnahme
Das Internal Revenue Service-Formular 1099-S wird zur Meldung von Immobilientransaktionen verwendet. Das Formular wird dem Verkäufer der Wohnung beim Abschluss zur Verfügung gestellt und enthält Transaktionsdetails, die bei der Erstellung der individuellen Einkommensteuererklärung der Person helfen. Personen, die ein Formular 1099-S erhalten haben, melden ihre persönlichen Einkommenssteuern jährlich auf dem Formular 1040 oder 1040A. Das Formular 1040-EZ steht nicht zur Verfügung, wenn Immobilientransaktionen gemeldet werden müssen.
Überprüfen Sie das Formular 1099-S
Überprüfen Sie das Formular 1099-S auf Richtigkeit. Überprüfen Sie das Verkaufsdatum, den Bruttoerlös, die Adresse der verkauften Immobilien und die Identifikationsdaten des Filers. Der Filer ist die Person, die die Immobilie verkauft hat. Die Bundessteueridentifikationsnummer des Anmelders ist die Sozialversicherungsnummer der Person. Die Angaben des Veräußerers beziehen sich auf den Käufer der Immobilie. Bei Fehlern im Formular wenden Sie sich sofort an den Aussteller. Diese Informationen werden an die IRS gemeldet.
Berechnen Sie den Verkaufsgewinn
Verwenden Sie das Formular 1099-S, um den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie zu ermitteln, der in der Steuererklärung ausgewiesen wird. Der Gewinn wird berechnet, indem der Verkaufserlös vom Kaufpreis abgezogen wird. Die Kosten für Verbesserungen der Immobilie können auch vom Verkaufserlös abgezogen werden. Dies reduziert Ihren berichtspflichtigen Gewinn. Verbesserungen müssen eine Nutzungsdauer von einem Jahr oder mehr haben, z. B. Dach, Fenster oder Ergänzungen. Verbesserungen, die nicht vom Verkaufspreis abgezogen werden, sind regelmäßige Wartungsartikel wie Malerarbeiten, Rasendienste oder neue Türknöpfe. Die vom Verkäufer gezahlten Vertriebskosten, einschließlich Provisionen, Werbegebühren, Rechtskosten und Darlehensgebühren, werden ebenfalls vom Verkauf abgezogen, um den berichtspflichtigen Gewinn zu reduzieren.
Notieren Sie den Gewinn auf Zeitplan D und Formular 8949
Erfassen Sie den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien auf dem Formular 8949, Verkäufe und sonstige Veräußerungen von Kapitalvermögen, das dann in den Zeitplan D, Kapitalgewinne und -verluste übertragen wird. Sowohl Form 8949 als auch Schedule D sind an Form 1040 oder 1040A angehängt. Der Gewinn wird entweder in Zeile 1 (kurzfristiger Kapitalgewinn) oder in Zeile 3 (langfristiger Kapitalgewinn) auf Formular 8949 ausgewiesen. Wenn die Immobilie weniger als ein Jahr gehalten wurde, handelt es sich um einen kurzfristigen Gewinn. Wenn es länger als ein Jahr gehalten wird, ist dies ein langfristiger Gewinn. Falls bei der Veräußerung der Immobilie ein Verlust realisiert wurde, muss der Verlust auf Formular 8949 und Anhang D ausgewiesen werden. Der Verlust ist jedoch nicht abzugsfähig und senkt Ihre Einkommenssteuern nicht. Notieren Sie den Verlust in der entsprechenden Zeile von Zeitplan D, jedoch nicht in der in Spalte F angegebenen Summe.
Aufzeichnung der Grundsteuern im Zeitplan A
Das Formular 1099-S gibt den Betrag der Immobiliensteuern an, die vom Käufer zum Zeitpunkt der Immobilientransaktion in Feld 5 gezahlt wurden oder ihm in Rechnung gestellt wurden. Der korrekte Betrag der Immobiliensteuern zum Abzug von Anhang A, Einzelpostenabzug, sollte keine enthalten In Feld 5 ausgewiesene Grundsteuern. Die in Zeile 6 des Zeitplans A in Zeile 6 gezahlten Grundsteuern müssen während des Jahres gezahlt werden. Der Zeitplan A wird dem Formblatt 1040 oder dem Formblatt 1040A beigefügt.
Steuererklärung Ausnahme
Das Formular 1099-S ist nicht erforderlich, wenn eine Person ihren Hauptwohnsitz verkauft hat und mit dem Verkauf einen Gewinn von 250.000 USD oder weniger erzielt. 500.000 USD oder weniger für verheiratete Personen, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Dieser Ausschluss des Gewinns ist gemäß IRS-Code, Abschnitt 121 zulässig. Darüber hinaus muss der Gewinn aus dem Verkauf nicht in der Steuererklärung der betreffenden Person ausgewiesen werden. Es wird jedoch empfohlen, den Verkauf in Anlage D mit einem Hinweis in der folgenden Zeile zu melden, dass der Gewinn aus dem Verkauf gemäß IRS Paragraph 121 ausgeschlossen werden kann. Tragen Sie in Spalte A der Tabelle D den Abschnitt „Ausschluss von Abschnitt 121“ ein, und der Gewinn wird ausgeschlossen in Spalte F.