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Anonim

Es ist nicht ungewöhnlich, eine freie Zeit zu erleben, wenn Sie Ihre Miete zum ersten Mal auf den Markt bringen oder direkt nachdem ein Mieter das Haus verlassen hat. Mietkosten, die Sie in diesem Zeitraum anfallen, sind abzugsfähig, solange Sie aktiv versuchen, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Sie können das Mietobjekt während eines freien Aufenthalts für den persönlichen Gebrauch nutzen, es verringert jedoch die Abzugsposten, die Sie abziehen können, und kann den Status eines Mietobjekts gefährden.

Vermietern fallen immer noch Abschreibungen, Grundsteuern und Werbekosten an, wenn eine Vermietung frei ist.Kredit: jenoche / iStock / Getty Images

Förderfähige Vakanzkosten

Auch wenn niemand in Ihrem Mietobjekt wohnt, fallen Ihnen dennoch einige Kosten an. Der IRS definiert die Kosten für offene Stellen als Kosten für die Verwaltung, Erhaltung oder Instandhaltung der Immobilie, während sie leer ist. Sie müssen die Grundsteuerrechnungen bezahlen und die Hypothek verzinsen, unabhängig davon, ob Sie einen Mieter haben oder nicht. Während dieses Zeitraums nimmt das Haus ab, und Sie können einen Abschreibungsaufwand für das Grundstück geltend machen - in der Regel jährlich. Nebenkosten für Anlegervereinigungen, Rechtskosten, Werbekosten und Landschaftsgestaltung fallen ebenfalls an und sind abzugsfähig, wenn Ihre Miete frei ist.

Leerstandsabzug abziehen

Solange Ihr Haus zur Miete oder zum Verkauf gehalten wird, können Sie die Kosten abziehen, solange Ihre Miete frei ist. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie zur Miete im Januar auflisten, aber keinen Mieter bis Februar finden, sind die Ausgaben für Januar abzugsfähig. Gleiches gilt für Mietlücken. Sie können jedoch keine Kosten abziehen, wenn Sie nicht aktiv versuchen, die Immobilie zu mieten. Wenn sich die Immobilie noch nicht in einem vermietbaren Zustand befindet oder Sie sie nirgendwo zur Vermietung oder zum Verkauf aufgeführt haben, können Sie in diesem Zeitraum keine Kosten abziehen.

Vakanzen und Mietstatus

Wenn Sie freie Stellen zur Verfügung haben und Sie die Immobilie für den persönlichen Gebrauch verwenden, kann diese Verwendung ihren Status als Mietobjekt beeinflussen. Wenn Sie eine Ferienwohnung für ein paar Wochen im Jahr selbst nutzen oder von Freunden und Familie kostenlos nutzen lassen, ist dies eine persönliche Nutzung. Um als Mietobjekt zu gelten, darf Ihre persönliche Nutzung eines Objekts nicht mehr als 14 Tage oder 10 Prozent der Tage betragen, an denen das Gerät das ganze Jahr über vermietet wird. Wenn Ihr Mietobjekt für 200 Tage im Jahr gemietet wird, können Sie es bis zu 20 Tage für persönliche Zwecke nutzen. Wenn es 150 Tage im Jahr gemietet wird, können Sie es nur 15 Tage lang nutzen.

Kosten berechnen

Solange Ihre Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf während eines freien Angebots gelistet ist und Sie sie nicht persönlich nutzen, können Sie 100 Prozent der Mietkosten abziehen, die Ihnen entstehen. Die Berechnung der Ausgaben ist etwas schwieriger, wenn sie frei ist und Sie sie für persönliche Zwecke verwenden. In dieser Situation können Sie nur den Prozentsatz der Ausgaben abziehen, der der geschäftlichen Nutzung der Immobilie entspricht. Angenommen, Ihre Immobilie wird 200 Tage im Jahr vermietet und Sie nutzen sie 10 Tage lang. Sie können 95% (200 Tage geteilt durch 210 Tage) von Ihren gesamten Mietkosten abziehen.

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