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Anonim

In der Buchhaltung sind nicht alle Barauslagen Aufwendungen für eine Gewinn- und Verlustrechnung. Umgekehrt können bei der periodengerechten Buchführung Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung anfallen, ohne zu dem Zeitpunkt Barzahlungen zu zeigen. Die aufgelaufenen Aufwendungen sind die Aufwendungen, die den Unternehmen entstanden sind, aber noch nicht bezahlt wurden, die sich jedoch noch auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens auswirken können. Ein angefallener Aufwand an sich ist jedoch ein Passivkonto in der Bilanz, und die spätere Tilgung der Schuld wirkt sich nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens aus.

Definition der aufgelaufenen Ausgaben

Bei den Rückstellungen handelt es sich um Beträge, die den Parteien geschuldet wurden, die einem Unternehmen die Verwendung bestimmter Betriebsmittel zu Kreditbedingungen, wie z. B. Material, Arbeit oder Versorgungsleistungen, zur Verfügung gestellt haben. Die aufgelaufenen Aufwendungen bestehen häufig in Form von Verbindlichkeiten, einem Passivkonto in der Bilanz. Gemeinsame Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können alles umfassen: Gehaltszahlungen, Mietkosten, Einkommensteuern und Zinszahlungen. Die Gesellschaften erfassen die verschiedenen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls und weisen sie in der Gewinn- und Verlustrechnung als Abzug vom Ergebnis aus.

Anfallende Ausgabenerhöhung

Die Unternehmen verzeichnen zunächst einen Anstieg der abgegrenzten Aufwendungen, da sie durch die Anrechnung der aufgelaufenen Aufwendungen oder der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Passivseite der Bilanz erfasst werden. Die Erhöhung der abgegrenzten Aufwendungen erhöht auch ein entsprechendes Aufwandskonto in der Gewinn- und Verlustrechnung. Daher würden die Unternehmen das Aufwandskonto belasten und als Aufwandskomponente in die Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen. Infolgedessen wirkt sich eine Erhöhung des abgegrenzten Aufwands auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Anfallende Ausgaben verringern sich

Eine Abnahme der abgegrenzten Kosten liegt vor, wenn Unternehmen ihre ausstehenden Verbindlichkeiten in späteren Perioden zurückzahlen.Um eine Abnahme der abgegrenzten Aufwendungen zu erfassen, belasten die Unternehmen die Verbindlichkeiten, um die Verbindlichkeiten als Verbindlichkeiten zu mindern, und die Guthaben in bar in Höhe der geleisteten Barzahlung. Ein derartiger Baraufwand ist für die laufende Rechnungsperiode kein Aufwand, da der zugehörige Aufwand in einer früheren Periode entstanden ist und verbucht wurde. Ein Rückgang der abgegrenzten Aufwendungen wirkt sich daher nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Aufgelaufene Kostenauslassung

Wenn keine aufgelaufenen Aufwendungen verbucht werden, wird die Verbindlichkeit eines Unternehmens in der Bilanz und die damit verbundenen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu niedrig angesetzt und somit das Nettoeinkommen überbewertet. Die Erfassung der abgegrenzten Kosten wird häufig als Berichtigung bezeichnet, die Unternehmen normalerweise am Ende eines Abrechnungszeitraums durchführen. Das Ausbleiben der Erfassung einer aufgelaufenen Ausgabe im Endzeitraum kann gelegentlich vorkommen, da bei den abgegrenzten Ausgaben nicht immer die entsprechenden Geschäftstransaktionen eindeutig sind, auf denen die Journalbuchungen basieren.

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