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Eine Rente ist ein von Arbeitgebern gesponserter Altersvorsorgeplan, der es einem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Teil seines Einkommens für die Rentenjahre bereitzustellen. Einige Arbeitgeber können einen Teil der Beiträge des Arbeitnehmers ausgleichen, so dass das Rentenkonto noch schneller wächst. Diese zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge unterliegen den Ausübungsvoraussetzungen des Pensionsplans und stehen einem kündigenden Mitarbeiter möglicherweise nicht zur Verfügung.
In einem Pensionsplan festmachen
Um in einen Pensionsplan aufgenommen zu werden, bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter die vom Pensionsplan festgelegte Zeit in Anspruch genommen hat, um Anspruch auf die vollen Leistungen des Plans zu haben. Wenn der Arbeitnehmer vor der Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses freiwillig oder unfreiwillig gekündigt wird, hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den Betrag, der persönlich in den Fonds eingezahlt wird. Diese Beiträge können nach der Kündigung auf ein anderes Alterskonto überwiesen werden, um eine Besteuerung der Beitragsrückerstattung zu vermeiden.
Kündigung nach dem Vesting
Wenn der Arbeitnehmer nach der Freizügigkeit aus einem Unternehmen gekündigt wird, hat der Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters Anspruch auf die volle Altersleistung. Für einen beitragsorientierten Plan bedeutet dies, dass der volle Barwert des Plans einschließlich der Arbeitgeberbeiträge bei Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Der Mitarbeiter kann wählen, diese Mittel auf ein neues Alterskonto zu überweisen und weiterhin Beiträge zu leisten. Bei einem leistungsorientierten Plan werden die Leistungen bei der Pensionierung auf der Grundlage von Faktoren wie dem Dienstjahr für das Unternehmen, wie im Plan definiert, gezahlt.