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Anonim

Es ist äußerst schwierig zu prüfen, ob eine Person in New York oder einem anderen Staat Arbeitslosengeld bezieht. Dies gilt als vertrauliche Information, die nur einem Empfänger, einem früheren Arbeitgeber und der staatlichen Behörde, die die Gelder verwaltet, wie dem New Yorker Arbeitsministerium, bekannt ist. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten der Überprüfung.

Schritt

Frage die Person Der einfachste und direkteste Weg, um herauszufinden, ob eine Person Arbeitslosengeld bezieht, besteht darin, sie zu fragen. Wenn die Person jedoch nicht von einem Gericht dazu gezwungen wird, ist sie nicht dafür verantwortlich, Ihnen eine Antwort zu geben oder Ihnen die Wahrheit zu sagen.

Schritt

Fragen Sie Freunde und ehemalige Mitarbeiter. Nach dem Gesetz des Bundesstaates New York ist es einem Arbeitgeber verboten zu sagen, ob ein ehemaliger Arbeitgeber eine Arbeitslosenentschädigung erhält. Kein Gesetz hindert die Personen, von denen der Empfänger berichtet hat, an deren Wiederholung. Aus diesem Grund fragen Sie möglicherweise die Freunde und ehemaligen Mitarbeiter der Person, die möglicherweise Informationen aus zweiter Hand an Sie weiterleiten können.

Schritt

Überprüfen Sie die öffentlichen Aufzeichnungen. Obwohl dies nicht wahrscheinlich ist, wenn die Person in ein anderes Gerichtsverfahren verwickelt ist und die Aufzeichnungen aus diesem Fall nicht versiegelt sind, kann im Gerichtsverfahren angegeben werden, ob die Person Arbeitslosengeld bezieht. Um diese Aufzeichnungen zu überprüfen, schauen Sie sich die Aufzeichnungen sowohl in New York als auch in den örtlichen Gerichtsbarkeiten in der Nähe der Person an, beispielsweise im Gerichtsgebäude der Grafschaft.

Schritt

Erkundigen Sie sich beim New Yorker Arbeitsministerium. Normalerweise gibt das Arbeitsministerium nicht an Dritte weiter, ob eine Person Leistungen erhält. Sie dürfen jedoch wissen, ob Sie ein ehemaliger Arbeitgeber der Person sind und dass er seine Zeit im Beruf für die Inanspruchnahme von Leistungen nutzt. Zumindest werden Sie darüber informiert, ob die Person ihre Beschäftigung bei Ihnen zur Inanspruchnahme von Leistungen einsetzt.

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