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Anonim

Wenn Sie ein Mietobjekt besitzen, erhalten Sie eine lange Liste von Steuervergünstigungen. Als Vermieter umfassen Ihre Abzüge Hypothekarzinsen, Reparaturen, Grundsteuern und Abschreibungen, dh den Wertverlust der Immobilie, wenn diese älter wird. Wenn Sie jedoch Verwandte oder Freunde zu einem niedrigeren Preis mieten lassen, können Sie einige Ihrer Abschreibungen verlieren.

Wenn Sie zu einem reduzierten Preis an eine Familie vermieten, behandelt der IRS das als persönlichen Gebrauch.Kredit: kzenon / iStock / Getty Images

Weniger Mietabschreibung

Die IRS sagt, dass, wenn Sie an Familie oder Freunde für "wesentlich weniger" als den Marktwert mieten, dies als persönliche Nutzung der Immobilie gilt. Aufwendungen für den persönlichen Gebrauch sind nicht abzugsfähig. Angenommen, Sie vermieten eine Immobilie zu einem regulären Mieter für sechs Monate zum vollen Marktmietpreis, und dann mieten Sie sie für die anderen sechs Monate für fast nichts. Sie können nur die Hälfte der Aufwendungen und Abschreibungen des Jahres abziehen. Sie melden jedoch noch alle Mieteinnahmen. Wenn Sie Ihrer Tochter den marktgerechten Preis berechnet hätten, hätten Sie die gesamten Abzüge in Kauf nehmen können.

Gerechter Marktwert

Laut IRS ist der Marktwert ein Preis, der im Bereich dessen liegt, was andere Vermieter für vergleichbare Mieten berechnen. Wenn Sie den Markt überprüfen möchten, sind vergleichbare Mieteinheiten Einheiten an einem ähnlichen Standort von ähnlicher Größe und ähnlicher Ausstattung. Leider definiert der IRS nicht, wie niedrig Sie sein müssen, um "wesentlich niedriger" als die Marktkurse zu sein.

Die Wirkung der Zeit

IRS Publication 527 listet einige Sonderfälle mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen auf. Wenn die Vermietung zum Beispiel mehr als zwei Wochen pro Jahr dauert und Sie sie weniger als 15 Tage vermieten, klassifiziert der IRS die Vermietung als persönliches Zuhause. Sie melden keine Mieteinnahmen. Möglicherweise können Sie einige Ihrer Ausgaben, wie z. B. Hypothekenzinsen, als Einzelabzüge in Anhang A abschreiben, Reparaturen oder Abschreibungen können Sie jedoch nicht in Abzug bringen.

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