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Anonim

Die Rücknahme von Schulden wird vom IRS (Internal Revenue Service) als Geld definiert, das von einem gewerblichen Kreditgeber aufgenommen wurde. Später vergibt oder verzichtet der Kreditgeber die Schulden. Dieser "vergebene Betrag" kann in bestimmten Situationen steuerpflichtig sein. In diesen Situationen gilt der vergebene Betrag als Einkommen und muss dem IRS auf einem 1099-C-Formular gemeldet werden.

Die IRS-Regeln für die Annullierung von Debt.credit: Jupiterimages / Brand X Pictures / Getty Images

Nicht steuerpflichtige Annullierung von Schulden

Es gibt mehrere Situationen, in denen der Schuldenerlass nicht steuerpflichtig ist und daher nicht gemeldet werden muss. Konkurs ist eine Situation, in der Ihre Schulden entlastet werden und nicht als steuerpflichtig gelten. Darlehen ohne Rückgriffsanspruch sind ebenfalls nicht steuerpflichtig und gelten nicht als Schuldenerlass. Es kann jedoch immer noch steuerliche Konsequenzen geben, die für diese Art von Darlehen zutreffen. Ein Darlehen ohne Rückgriffsanspruch ist ein Darlehen, bei dem die finanzierte Immobilie oder die als Sicherheit dienende Immobilie wieder in Besitz genommen wird, wenn das Darlehen ausfällt. Wenn Sie Schulden aus dem Betrieb eines landwirtschaftlichen Betriebs erwerben, haben Sie in den letzten drei Jahren mehr als die Hälfte Ihres Einkommens aus der Landwirtschaft erwirtschaftet, und das Darlehen ist einer Einzelperson oder einer Agentur geschuldet, die regelmäßig in der Kreditvergabe tätig ist ist nicht steuerpflichtig.

Steuerpflichtige Annullierung der Schulden

In jeder anderen Schuldsituation wäre Ihre Annullierung der Schulden steuerpflichtig und müsste dem IRS auf einem 1099-C-Formular gemeldet werden. Sie rechnen Ihre Annullierung der Schulden von der Zwangsversteigerung auf dem 1099-C-Formular ab, indem Sie den Gesamtbetrag der Schulden vor der Zwangsversteigerung in Zeile 1 eingeben. Geben Sie dann den fairen Marktwert der Immobilie aus dem Formular 1099-C, Feld 7 in Zeile 2 ein. Weiter subtrahieren Sie Zeile 2 von Zeile 1 und geben Sie den Betrag in Zeile 3 ein. Wenn der Betrag kleiner als Null ist, geben Sie in Zeile 3 Null ein.

Interner Umsatzservice

Wenn Sie Fragen zum Schuldenerlass haben, können Sie sich an Ihre IRS-Niederlassung wenden. Diese Informationen finden Sie auf der IRS-Website.

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