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Zeitplan E wird von einzelnen Steuerpflichtigen verwendet, um Einnahmen oder Verluste aus Mietimmobilien sowie aus Personengesellschaften, S-Unternehmen und anderen Pass-Through-Unternehmen, bei denen Gewinne und Verluste "durchlaufen", an Partner oder Aktionäre zu melden. Diese Pass-Through-Einnahmen müssen in der Steuererklärung einer Einzelperson angegeben werden.
Teil I
Einnahmen oder Verluste aus Mietimmobilien und Lizenzgebühren werden in Teil I von Anhang E aufgeführt. Aufwendungen und Betriebskosten werden von den Mieteinnahmen und anderen Erträgen abgezogen, um den Nettogewinn oder -verlust zu bestimmen. Dieser Betrag wird auf die Steuererklärung 1040 des Steuerpflichtigen übertragen.
Teil II
Teil II von Anhang E dient der Meldung von Erträgen und Verlusten aus Personengesellschaften und S-Unternehmen. Nach Abzug der Aufwendungen vom Einkommen wird das Nettoergebnis des Unternehmens an seine Aktionäre oder Partner weitergegeben. Der Gewinn oder Verlust wird von der Gesellschaft in Schedule K-1 ausgewiesen, der jährlich an jeden Partner oder Aktionär gesendet wird.
Teil III
Einkünfte und Verluste von Nachlässen und Trusts werden auf dem Formular 1041 K-1 ausgewiesen, und der Steuerpflichtige, der dieses Formular erhält, überträgt die Beträge nach Teil III von Anhang E. Wie in Teil II ist das passive Einkommen vom nicht passiven Einkommen getrennt. Passives Einkommen ist ein Einkommen, das ohne die aktive oder wesentliche Beteiligung des Steuerzahlers an der das Einkommen erzielenden Tätigkeit erzielt wird.
Teil IV
Erträge und Verluste aus Real Estate Mortgage Conduits oder REMICs werden in Teil IV von Anhang E aufgeführt. Einzelne Steuerpflichtige, die in "Bündel" von Hypotheken investiert haben, melden hier ihr Einkommen.
Teil V
Der letzte Abschnitt von Schedule E ist eine Zusammenfassung der in diesem Formular gemeldeten Gewinne und Verluste. Dieser Abschnitt umfasst die Berechnung der landwirtschaftlichen Mieteinnahmen und ermöglicht es Immobilienfachleuten, den Betrag zu bestimmen, den die Steuererklärung des Steuerpflichtigen durchläuft.