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Ugandas Hauptsteuern sind Einkommenssteuern (persönlich und geschäftlich) und Mehrwertsteuer (MwSt.). Im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern südlich der Sahara, die im Durchschnitt etwa 23 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einnehmen, sind die Steuern in Uganda mit 11,9 Prozent im Haushaltsjahr 2008/09 niedrig.
Einkommensteuer
Einwohner Ugandas müssen für ihr weltweites Einkommen eine Einkommensteuer zahlen. Außerdem müssen Gebietsfremde in Uganda, deren Einkommen aus Quellen in Uganda stammt, die Steuer entrichten. Für die Zwecke der Steuer gelten Personen als Einwohner Ugandas, wenn sie einen festen Wohnsitz im Land haben, ein ugandischer Angestellter oder ein im Ausland entsandter Beamter sind, sich 183 Tage außerhalb des Steuerjahres in Uganda aufhalten oder wenn Sie sind in Uganda in drei aufeinander folgenden Jahren durchschnittlich 122 Tage pro Jahr vertreten.
Business Income Tax
Uganda erhebt auch Einkommensteuer auf die weltweiten Einkünfte der ansässigen Unternehmen. Wie bei den persönlichen Einkommenssteuern werden gebietsfremde Gesellschaften nur mit in Uganda erzielten Einkünften besteuert. Der Steuersatz für alle Unternehmen außer Bergbauunternehmen beträgt 30 Prozent. Die Einkommenssteuer für Bergbaugesellschaften wird anhand einer Formel berechnet und hängt von den steuerpflichtigen Einkünften und dem Bruttoeinkommen des Unternehmens ab. Der Steuersatz muss jedoch mindestens 25 Prozent und höchstens 45 Prozent betragen.
Uganda hat spezielle Steuersätze für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen fünf Millionen und fünfzig Millionen ugandischen Schilling festgelegt. Diese Sonderpreise werden auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des Unternehmens ermittelt.
Mehrwertsteuer
Für jede steuerpflichtige Lieferung eines Steuerpflichtigen, jede importierte Ware und die Erbringung von importierten Dienstleistungen durch eine Person ist Mehrwertsteuer erforderlich. Steuerpflichtige Lieferungen sind Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Steuerpflichtigen erbracht werden. Steuerpflichtige Personen sind Personen, die in drei Kalendermonaten des Jahres steuerbare Lieferungen im Wert von einem Viertel der jährlichen Zulassungsschwelle vornehmen oder erwarten lassen. Steuerpflichtige müssen sich registrieren. Seit Juli 2010 beträgt die jährliche Registrierungsschwelle fünfzig Millionen ugandische Schilling. Der Standardsatz für die Mehrwertsteuer in Uganda beträgt 18 Prozent.