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Anonim

Eine Ehefrau kann die Kreditkarte ihres Mannes auch dann verwenden, wenn sie kein Mitunterzeichner auf dem Kreditkartenkonto ist. Dazu muss sie ein autorisierter Benutzer des Kontos sein. Wenn eine Ehefrau kein Mitunterzeichner ist und nicht als berechtigter Benutzer auf dem Kreditkartenkonto ihres Ehemanns aufgeführt ist, kann sie die Karte nicht legal für Kredittransaktionen verwenden.

Autorisierter Benutzer

Der Ehemann muss den Kreditgeber darüber informieren, dass er seine Frau als berechtigten Benutzer dem Konto hinzufügt. Wenn die Kreditkartenagentur nicht den Namen der Ehefrau als berechtigter Benutzer hinterlegt hat, kann sie die Kreditkarte nicht verwenden. Einige Kreditkartenunternehmen verlangen, dass ein Ehemann mit seiner Unterschrift rechtliche Unterlagen vorlegt, um seine Frau dem Konto hinzuzufügen. Sobald die Frau als berechtigter Benutzer hinzugefügt wurde, kann sie die Kreditkarte ihres Mannes verwenden.

Nicht haftbar

Eine Ehefrau, die kein Mitunterzeichner auf dem Kreditkartenkonto ihres Mannes ist, haftet nicht für die mit der Kreditkarte aufgelaufenen Gebühren und Kosten. Ob sie die Person ist, die mit der Karte Schulden eingeht, oder ob ihr Ehemann diejenige ist, die die Karte verwendet, spielt dabei keine Rolle. Ein berechtigter Benutzer, der nicht auf dem Konto mit unterschrieben ist, haftet nicht für die Schulden der Kreditkarte.

Frau vom Kreditkonto entfernen

Ein Ehemann kann den Namen seiner Frau jederzeit von einem Kreditkartenkonto entfernen lassen. Ein berechtigter Benutzer kann auch beantragen, dass sein Name vom Kreditkartenkonto entfernt wird. Sobald sie als berechtigter Benutzer entfernt wurde, kann sie die Kreditkarte nicht mehr legal verwenden.

Die Unterschrift der Ehefrau ist autorisiert

Eine Frau kann die Kreditkarte ihres Mannes verwenden, aber sie kann ihren Namen nicht auf dem Kaufbeleg unterschreiben. Ihre Unterschrift muss auf dem Konto autorisiert sein, damit sie ihren Namen für Kreditkäufe unterschreiben kann. Die Unterschrift ihres Mannes auf dem Transaktionsbeleg zu unterschreiben ist nicht legal und gilt als Fälschung.

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