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Die Möglichkeit, ein Kind als unterhaltsberechtigt zu beanspruchen, kann zu einer Senkung Ihrer Einkommenssteuern führen. Das Alter ist ein Test, den der Internal Revenue Service (IRS) zur Bestimmung der Berechtigung verwendet. Es gibt jedoch vier zusätzliche Bedingungen, die das Kind erfüllen muss, bevor Sie es als unterhaltsberechtigt erheben dürfen.
Unter 19 Jahren
Wenn Ihr Kind die anderen Prüfungen erfüllt, darf es nicht älter als Sie sein oder, wenn Sie verheiratet sind und eine gemeinsame Rückkehr einreichen, Ihren Ehepartner. Er muss kein Student sein, um sich zu qualifizieren, solange er am 31. Dezember des Jahres, für das Sie Steuern erheben, unter 19 Jahre alt ist.
19 bis 23 Jahre alt
Ein Kind, das zum 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres jünger als 24 Jahre ist, kann sich weiterhin als unterhaltsberechtigt erweisen, wenn es ein Vollzeitstudent ist. Sie kann ein Gymnasium, ein College oder eine Universität oder eine technische Schule besuchen, solange sie mindestens die Mindeststunden belegt, die die Schule für Vollzeit hält. Schulen, die Unterricht nur per Brief oder online anbieten, sind nicht förderfähig. Sie muss mindestens einen Teil der fünf Kalendermonate besucht haben, die nicht fortlaufend sein müssen. Ein Kind darf nicht älter als Sie oder Ihr Ehepartner sein, wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen.
Deaktiviert
Wenn das Kind vollständig und dauerhaft behindert ist, schränkt der IRS sein Alter nicht ein. Er darf nicht in der Lage sein, aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung eine Erwerbsarbeit zu erbringen, und er muss von einem Arzt die Bestätigung erhalten, dass sein Zustand mindestens ein Jahr anhält oder tödlich ist.
Andere Tests
Ein qualifizierendes Kind muss den Test für die Beziehung bestehen, sodass Sie ein natürliches Kind, ein Pflegekind, Stiefkind, Geschwister, Stiefgeschwister oder ein Kind, das von einer dieser Klassen abstammt, beanspruchen können. Das Kind muss mindestens 51 Prozent des Jahres in Ihrem Haus gewohnt haben. Besondere Ausnahmen gelten für Eltern, die getrennt oder geschieden sind oder deren Kind während des Jahres entführt, gestorben oder geboren wurde. Kinder, die aufgrund von Schulbildung, Militärdienst oder Krankheit nicht zu Hause sind, können den Residentest noch bestehen. Das Kind muss im Laufe des Jahres weniger als die Hälfte seiner eigenen Unterstützung leisten. Wenn das Kind verheiratet ist, darf es nicht gemeinsam mit seinem Ehepartner einreichen, es sei denn, die Rückgabe erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, eine Rückerstattung zu erhalten.