Inhaltsverzeichnis:
- Hypothekeninhaber
- Immobilien zahlt sich aus
- Nicht genug Estate Value
- Willensbestimmungen
- Zweite Hypotheken
Eine Hypothek ist ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks, häufig eines Eigenheims. Der Darlehensgeber hält das Eigentum an der Immobilie, bis die Hypothekenschuld vollständig oder durch andere Vereinbarungen beglichen ist. Der Hausbesitzer muss regelmäßige Zahlungen leisten, bis er das Darlehen vollständig gezahlt hat. Wenn die Hypothek stirbt, können Dinge kompliziert werden, insbesondere wenn die Person keinen Willen hinterlassen hat, der ihre Wünsche umreißt. Es gibt mehrere Szenarien, die sich auswirken könnten. Wenn eine Hypothek auf den Namen von mehr als einer Person lautet und eine der Hypotheken stirbt, bleibt die verbleibende Hypothek weiterhin für die Rückzahlung der Schuld verantwortlich. Diese Person übernimmt in den meisten Situationen das volle Eigentum der Immobilie.
Hypothekeninhaber
Immobilien zahlt sich aus
In den meisten Fällen werden die Schulden einer Person aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt. Eine Hypothek ist eine Schuld, die unter diese Situation fällt. Geld von Konten wie Spareinlagen, Versicherungspolicen oder anderen Vermögenswerten wird ausgezahlt, um die Schulden der betreffenden Person, einschließlich der Hypothek, zu begleichen. Wenn zum Beispiel eine natürliche Person ein Sparkonto hat, kann das Geld vom Konto entfernt und zur Tilgung der Hypothek verwendet werden.
Nicht genug Estate Value
Wenn nicht genügend Geld in einem Nachlass vorhanden ist, um alle Schulden zu begleichen, wird der Hypothekengeber das Grundstück abschaffen, um es zurückzufordern. Der Kreditgeber verkauft dann die Immobilie, um die Hypothek abzuzahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schulden nicht an die Erben weitergegeben werden. Wenn die Erben das Haus behalten wollen, müssen sie die Hypothek entweder in bar oder über ein neues Darlehen ausleihen.
Willensbestimmungen
Wenn der Hypothekendarlehen einen Willen hatte, kann er darlegen, wie das Haus bezahlt werden soll. Zum Beispiel kann es eine Lebensversicherungspolice geben, die dazu dient, die Hypothek des Eigenheims beim Tod der Person abzuzahlen, damit ihre Familie im Eigenheim bleiben kann. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die Hypothek aus dem Nachlass zu begleichen, bis eine Abwicklung erfolgen kann. Der Wille umreißt die Wünsche der Hausbesitzerin vor ihrem Tod.
Zweite Hypotheken
Zweite Hypotheken ähneln den ersten Hypotheken. Sie sind in der Wohnung gesichert und müssen daher bezahlt werden, wenn die Immobilie erhalten bleiben soll. Wenn nicht, wird das Haus verkauft, um sowohl die erste als auch die zweite Hypothek für das Haus zurückzuzahlen.