Inhaltsverzeichnis:
- Überblick über die Mehrwertsteuer
- Persönliche Mehrwertsteuer
- Mehrwertsteuer für Mietobjekte
- Nebenkostenabrechnung
Der Internal Revenue Service erlaubt dem Steuerpflichtigen eine persönliche Abschreibung für bestimmte Steuern, die als Einzelposten geltend gemacht werden. Bedienstete können leider nicht persönlich abgeschrieben werden. Vermieter und Unternehmer können jedoch die als Betriebsausgaben bezahlten Mehrwertsteuern abziehen.
Überblick über die Mehrwertsteuer
In einigen Bundesstaaten, Landkreisen und Städten wird den Einwohnern eine Nutzungssteuer erhoben. Sie umfasst typischerweise Telekommunikationsdienste, Strom-, Gas-, Abfall- und Wasserdienstleistungen. Es kann eine Pauschalsteuer sein oder auf der Nutzung des Bewohners basieren. In beiden Fällen erscheint die Steuer zusammen mit den allgemeinen Servicegebühren auf der Stromrechnung des Bewohners. Das Versorgungsunternehmen erhebt dann die Steuer und überweist sie an den staatlichen oder örtlichen Steuereinnehmer.
Persönliche Mehrwertsteuer
Der IRS erlaubt Einzelpersonen den Abzug einiger persönlicher Steuern, darunter persönliches Eigentum und einige staatliche, lokale und ausländische Immobiliensteuern. Der IRS weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Geld für Dienstleistungen wie Wasser, Abwasser oder Müllabfuhr keine abzugsfähigen Steuern sind.
Mehrwertsteuer für Mietobjekte
Es gibt einige Szenarien, in denen ein Steuerpflichtiger die Mehrwertsteuer abziehen kann. Wenn ein Vermieter die Nebenkosten für das Mietobjekt z. B. Müll, Wasser oder Telefon zahlt, kann er die Zahlung als Geschäftskosten abziehen. Wenn ein Steuerpflichtiger ein Zimmer in seinem Haus vermietet, kann er einen anteiligen Betrag der Nebenkosten auf der Grundlage des Quadratfußes des Mietraums abziehen. Wenn zum Beispiel das gemietete Zimmer 200 Quadratmeter groß ist und das Haus 600 Quadratmeter groß ist, kann der Vermieter ein Drittel seiner gesamten Nebenkosten abziehen. Die Vermieter müssen den für Versorgungsunternehmen gezahlten Jahresbetrag berechnen und die Gesamtsumme in Zeile 17 von Anhang E eintragen.
Nebenkostenabrechnung
Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, sind die Steuern, die Sie für das Unternehmen zahlen, normalerweise abzugsfähig. Gewerbesteuererklärungen werden unter der Position "Sonstige Abzüge" auf der Vorderseite der Steuererklärung aufgeführt. Nur die Nebenkosten, die Ihnen für Ihre Geschäftsräume und Gebäude entstehen, sind abzugsfähig. Wenn Sie ein Einzelunternehmer sind und von zu Hause aus arbeiten, können Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Nebenkosten mit dem Abzug des Home-Office abziehen. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie einen dedizierten Bereich Ihres Hauses haben, den Sie ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwenden.