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Anonim

Der Kauf eines Eigenheims ist ein langwieriger Prozess. Ein Teil dieses Prozesses ist die Einzahlung von Geldern auf ein Konto eines Drittanbieters, das Ihre Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit unter Beweis stellt. Diese Kaution wird als Treuhandkonto bezeichnet. Diese vom Dritten gehaltenen Mittel versichern dem Kreditgeber, dass das von Ihnen versprochene Geld zur Verfügung steht. Um den Kauf eines Hauses zu stornieren, muss der Kreditgeber den Vertrag und die Hinterlegung kündigen. In den Details Ihres ursprünglichen Vertrags kann beschrieben werden, wie dies am besten erreicht werden kann.

Der Kreditgeber muss einverstanden sein, um eine Hinterlegung zu stornieren.

Schritt

Kontaktieren Sie den Kreditgeber per Einschreiben. Fordern Sie die Stornierung Ihres Kaufvertrages an. Schreiben Sie die Gründe für Ihre Anfrage auf und warten Sie auf eine Antwort.

Schritt

Senden Sie dem Kreditgeber ein zweites bestätigtes Schreiben, sobald Sie eine positive Antwort auf Ihre Stornierungsanfrage erhalten haben. Bitten Sie den Kreditgeber, die Freigabe des Betrags auf dem Esrow-Konto zu genehmigen. Warten Sie auf eine Antwort auf diese Anfrage.

Schritt

Machen Sie eine Kopie von jedem Brief, den Sie an den Kreditgeber gesendet haben. Legen Sie diese Kopien zusammen mit Kopien der Antwort des Kreditgebers auf jede Anfrage in einen Umschlag.

Schritt

Machen Sie eine Kopie Ihres ursprünglichen Vertrags. Markieren Sie Abschnitte des Vertrags, in denen die Verwaltung des Treuhandfonds beschrieben wird. Legen Sie die Kopie Ihres Vertrages mit den anderen Buchstaben in den Umschlag.

Schritt

Erstellen Sie ein Schreiben, in dem die Treuhandgesellschaft aufgefordert wird, Ihren Wünschen und denen des Darlehensgebers nachzukommen, indem Sie das Konto stornieren und das Geld unverzüglich zurückzahlen. Senden Sie den Umschlag per Einschreiben an das Treuhandunternehmen.

Schritt

Warten Sie, bis das Treuhandunternehmen reagiert. Erwarten Sie von der Treuhandgesellschaft, dass sie Gebühren vom Fonds abzieht, einschließlich der vom Darlehensgeber geschuldeten.

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