Inhaltsverzeichnis:
- Vergütung in Kündigung
- Abfindung
- Abfindung und Lohnfortzahlung
- Gehaltsfortsetzung durch Kündigung
- Überlegungen
In New Jersey können Arbeitslose bis zu 26 Wochen lang Arbeitslosengeld beantragen. Der Staat erlaubt den Antragstellern, Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, während sie gleichzeitig eine Abfindung erhalten. Obwohl die Abgangsentschädigung die Arbeitslosenleistungen eines Bewerbers nicht mindert, können andere Arten von Ausgleichsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, die Leistungen reduzieren. Mit Ausnahme der Abgangsentschädigung müssen die Antragsteller alle anderen Einkünfte melden, während sie Arbeitslosengeld beziehen.
Vergütung in Kündigung
Anstelle der Kündigungsentschädigung steht den Arbeitslosengeldern die Kündigung bevor, und Antragsteller, die eine Kündigungsentschädigung erhalten, haben in diesen Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Gesetz von New Jersey betrachtet die Vergütung als regelmäßiges Einkommen, das vertraglich vorgeschrieben ist. Wenn eine Klägerin jedoch für einige Tage in einer Woche eine Vergütung erhält, kann sie Teilarbeitslosengeld erhalten.
Abfindung
Obwohl viele Staaten Abfindungszahlungen als Einkommen betrachten, ist dies in New Jersey nicht der Fall. Gemäß dem Gesetz zur Arbeitslosenversicherung in New Jersey können Anspruchsberechtigte, die eine Abgangsentschädigung erhalten, Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Darüber hinaus reduziert die Abfindung die Leistungen nicht. Die Abteilung für Arbeit und Entwicklung der Arbeitskräfte führt jedoch eine Einzelfallanalyse durch, um sicherzustellen, dass die Zahlung, die ein Antragsteller erhält, eine legitime Abfindung ist. Im Allgemeinen zahlen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Abfindung auf der Grundlage ihrer gesamten Dienstjahre. Eine auf früheren Dienstverhältnissen beruhende Abgangsentschädigung wird nicht als Einkommen erfasst, und der Staat wird die Leistungen eines Antragstellers wegen Abfindung nicht ausgleichen.
Abfindung und Lohnfortzahlung
Die Abgangsentschädigung ist eine Pauschal- oder Ratenzahlung, die nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Abfindung bezieht sich auf vergangene Arbeiten oder Leistungen und ist nicht abhängig von zukünftigen Arbeiten. New Jersey betrachtet jedoch Fortführungsentgelte als Einkommen, da es in regelmäßigen Abständen oder in Raten als Einkommen anstelle von Kündigungen gezahlt wird. Wenn ein Antragsteller "Lohnfortzahlung" und nicht tatsächlich "Abfindung" erhält, gilt dies als Einkommen.
Darüber hinaus hat ein Antragsteller, der eine Weiterzahlung erhält, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zu Abfindungen ist die Fortführungsentschädigung eine vollständige Sperrung der Leistungen, und ein Antragsteller, der eine Anwartschaftsentschädigung erhält, arbeitet nach dem New Jersey-Gesetz noch immer. Da die bedingte Vergütung eine Form der Entschädigung für künftige Dienstleistungen oder deren Fehlen darstellt, betrachtet der Staat sie als Einkommen.
Gehaltsfortsetzung durch Kündigung
Ähnlich wie die Lohnfortzahlung gilt die Lohnfortzahlung als Einkommen und ist ein Ausschluss von Arbeitslosenleistungen. Eine Person, die Lohnfortzahlung durch Kündigungsentgelt erhält, hat bis zum Ende ihrer Zahlungen keinen Anspruch auf Leistungen.
Überlegungen
Da sich Landesgesetze häufig ändern können, verwenden Sie diese Informationen nicht als Ersatz für Rechtsberatung. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der in Ihrem Bundesstaat für die Ausübung des Rechts zuständig ist.