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Die Bewährungsgebühren decken die Verwaltungskosten für einen Täter ab, der unter guter Aufsicht von einem aus dem Gefängnis entlassenen Gefängnis entlassen wurde. In den meisten Fällen werden die Bewährungsgebühren einmal im Monat an ein Gerichtsgebäude der Grafschaft gezahlt. Nach Angaben des Internal Revenue Service (IRS) sind die Bewährungsgebühren nicht steuerlich absetzbar. Nur rechtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Ausübung oder Beibehaltung einer Arbeit sind steuerlich absetzbar.
Notwendige Geschäftsgebühren
Die IRS betrachtet die Bewährungsgebühren nicht als notwendige Geschäftsgebühren. Der IRS erlaubt einem Steuerpflichtigen, die an die örtliche und staatliche Regierung gezahlten Anwaltsgebühren für Lizenzen abzuziehen, die sich auf sein Geschäft oder sein Geschäft beziehen. Die Bewährungsgebühren sind nicht steuerlich absetzbar und können nicht in der Liste A des Bundessteuerformulars 1040 aufgeführt werden.
Code 162
Gemäß IRS-Code 162 ist "nach Buchstabe a) kein Abzug von Geldstrafen oder ähnlichen Bußgeldern zulässig, die an eine Regierung wegen Verletzung eines Gesetzes gezahlt werden." Da eine Bewährungsgebühr eine Strafe für einen Verstoß gegen das Gesetz ist, ist sie nicht steuerlich absetzbar. Selbst wenn ein Freund oder ein Familienmitglied die Bewährungsgebühr für den Täter bezahlt, ist die Gebühr nicht steuerlich absetzbar.
Arbeitsbezogene gesetzliche Gebühren
Der IRS ermöglicht es den Steuerpflichtigen, Rechtskosten abzuziehen, die in direktem Zusammenhang mit der Führung und Aufrechterhaltung eines Unternehmens stehen. Obwohl eine Einzelperson auf Probe gestellt werden kann, hängt die Bewährungsgebühr nicht direkt vom Geschäft des Arbeitgebers ab. Bewährungsgebühren sind keine arbeitsrechtlichen Anwaltskosten und nicht steuerlich absetzbar.
Persönliche Gebühren
Der IRS betrachtet die Bewährungsgebühren als persönlichen Charakter. Persönliche Ausgaben können nicht als Arbeitsaufwand für Steuerabzüge getarnt werden. Bewährungsgebühren, Bußgelder, Bestechungsgelder, politische Beiträge und Zahlungen an soziale Organisationen sind nicht steuerlich absetzbar.