Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Die Sozialversicherungsverwaltung (SSA) überwacht Einkommensprogramme, die die berechtigten Empfänger ergänzen. Abhängig von der Dauer der Ehe und ihrem Alter kann Ihre ehemalige Ehefrau Sozialleistungen und Unterhaltszahlungen einlösen. Unterhaltszahlungen können sich erheblich auf die monatlichen Sozialleistungen Ihrer Frau auswirken. In einigen Fällen könnte die Sozialversicherungszahlung vollständig gestrichen werden.

Zusätzliches Sicherheitseinkommen

Wenn Ihre ehemalige Ehefrau ein zusätzliches Sicherheitseinkommen (SSI) erhält und auch Unterhaltszahlungen erhält, sind ihre SSI-Leistungen geringer als wenn sie keine Unterhaltszahlungen erhalten hätte. Die SSA definiert Unterhaltszahlungen als nicht verdientes Einkommen. Bei der Bestimmung der monatlichen SSI-Leistung wird das nicht verdiente Einkommen als abrechenbares Einkommen betrachtet und vom monatlichen Leistungsbetrag abgezogen. Wenn beispielsweise die monatliche SSI-Leistung Ihrer ehemaligen Ehefrau 700 US-Dollar beträgt und Sie ihr 300 US-Dollar an Unterhaltszahlungen zahlen, wird ihr monatlicher Vorteil um 300 US-Dollar reduziert.

Sozialversicherungsleistungen

Ihre ehemalige Ehefrau kann aufgrund Ihrer Zahlungsaufzeichnung Sozialleistungen erhalten, wenn Sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren. Durch das Sammeln von Unterhaltszahlungen werden die Sozialversicherungsleistungen kompensiert, sie kann jedoch weiterhin in Ihren Akten eingetragen werden, solange sie nicht wieder verheiratet ist und mindestens 62 Jahre alt ist. Die andere Bedingung ist, dass sie mehr Geld als je nach Ihren Angaben erhalten muss. Wenn Ihre Ex-Ehefrau aufgrund Ihrer Unterlagen Sozialversicherungsleistungen beantragt, verringert dies nicht den Betrag, für den Sie Anspruch haben. Wenn Sie erneut heiraten, kann Ihre ehemalige Ehefrau in Ihrem Register Altersleistungen beantragen.

Sozialleistungen für Behinderte

Ihre ehemalige Ehefrau erhält möglicherweise ein Einkommen aus sozialer Sicherheit (SSDI), abhängig von Ihrer Erkrankung, auch wenn Sie Unterhaltszahlungen zahlen. Wie bei anderen Sozialversicherungsleistungen gilt Unterhaltszahlungen als nicht verdientes Einkommen und reduzieren den Gesamtbetrag der Leistungen, die sie erhält. Damit Ihre ehemalige Frau aufgrund Ihrer Behinderung eine SSDI erhalten kann, muss sie über 62 Jahre alt sein und Sie müssen mindestens 10 Jahre verheiratet sein. Die Höhe der SSDI, die Ihre ehemalige Ehefrau erhält, hat keinen Einfluss auf die maximale Familienleistung, die Sie und Ihre Familie von SSDI erhalten.

Unverdientes Einkommen

Die SSA berücksichtigt alle Einkommensquellen bei der Bestimmung der Höhe der Leistungen, die eine Person erhält. Wenn die von Ihrer ehemaligen Ehefrau gezahlte Unterhaltssumme die SSDI- oder SSI-Leistungen übersteigt, kann sie möglicherweise keine Sozialversicherungsleistungen einziehen. Wenn Unterhaltszahlungen zu einem Problem werden, nachdem Ihre Frau bereits SSI- oder SSDI-Leistungen erhalten hat, kann sich die monatliche Höhe der Unterhaltszahlungen auf den Unterhaltsbeitrag auswirken.

Empfohlen Die Wahl des Herausgebers