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Eine Verfallsklausel in einer Versicherungspolice setzt eine Frist für die Einreichung von Ansprüchen, wenn die Police abgelaufen ist. Verfallsklauseln kommen in sogenannten Haftpflicht-Haftungsrichtlinien vor, die eine Frist enthalten, wie lange sie Ansprüche akzeptieren, nachdem die Police abgelaufen ist oder gekündigt wird.

Ansprüche gegen Vorkommen

Haftpflichtversicherungen werden entweder als Vorkommnis oder als Schadensfall klassifiziert. Unter einer Ereignisrichtlinie sind Sie für alle Vorfälle geschützt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie stattfanden, unabhängig davon, wann der Anspruch eingereicht wurde. Zum Beispiel rutscht und fällt jemand auf Ihren Gehsteig und erleidet ein paar Jahre später Komplikationen, nachdem Sie das Haus verkauft und Ihre Haftungserklärung gekündigt haben. Wenn Sie über eine Vorkommensrichtlinie verfügten, wären Sie immer noch abgesichert, da der Sturz während der Versicherung stattfand. Eine Schadenregulierungsversicherung würde den Vorfall nur abdecken, wenn der Anspruch vor einem bestimmten Datum eingereicht wurde. Wenn es zu lange nach Ablauf der Police eingereicht wurde, sind Sie nicht abgesichert.

Datum einstellen

Die Verfallsklausel ist die Bestimmung der Police, aus der hervorgeht, wie lange der Versicherer Ansprüche für Zwischenfälle akzeptiert, die während des Inkrafttretens der Police stattgefunden haben. Beispielsweise kann eine Baufirma eine Police mit einer Verfallsklausel von 10 Jahren kaufen, um sie abzudecken, während sie ein bestimmtes Gebäude errichtet. Obwohl die Police nach Fertigstellung des Gebäudes ausläuft, wird der Versicherer weiterhin auf die zehn Jahre später eingereichten Ansprüche reagieren. Versicherer können auch Deckungen verkaufen, die über das Verfallsdatum hinausreichen, eine Erweiterung, die als Schwanz bezeichnet wird.

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