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Anonim

Die Annahme, dass Zahlungen und Strafen an den Internal Revenue Service (IRS) in dem Jahr, in dem sie durchgeführt werden, steuerlich abzugsfähig sein können, sind vernünftig. Der Kongress hat jedoch festgestellt, dass solche Zahlungen nicht steuerlich absetzbar sind. Viele Arten von Steuern sind abzugsfähig, einschließlich der im laufenden Jahr gezahlten Ertragsteuern sowie staatlicher und lokaler Steuern und vieler Arten von persönlichen Vermögenssteuern.

Zahlungen und Strafen

Der Kongress legt die Regeln fest, die die IRS hinsichtlich der Steuerbemessung einhalten muss. Sie haben festgestellt, dass Mittel, die Sie zur Begleichung von IRS-Steuerstrafen oder Rücksteuern ausgeben, nicht als steuerlich abzugsfähige Ausgaben qualifiziert sind. Bei verspätetem Eintreffen Ihrer Zahlungen können Strafen verhängt werden, Ihre angegebenen Abzüge wurden abgelehnt oder Ihr Einkommen wurde ungenau gemeldet. Wenn Sie Zahlungen an den IRS für Rücksteuern oder Strafen leisten müssen, ist es Ihnen untersagt, diese Zahlungen von zukünftigen Steuerberechnungen abzuziehen.

Aktuelles Einkommenssteuern

Es gibt bestimmte Bundessteuern, die abgezogen werden können, wenn Sie Ihre Steuern vorbereiten. Der IRS schreibt vor, dass Sie, um abzugsfähig zu sein, eine Steuer auf Sie erhoben und während Ihres Steuerjahres gezahlt haben müssen. Die kritischsten davon sind die Einkommensteuern, die Sie entweder durch Lohnabzüge oder geschätzte vierteljährliche Zahlungen gezahlt haben. Sie sind effektiv Vorauszahlungen auf Ihre Steuerschuld. Solche Zahlungen werden direkt von den fälligen Steuern abgezogen, was einem indirekten Abzug von Ihren Einnahmen vorzuziehen ist.

Staatliche, lokale und ausländische Steuern

Mit dem IRS können Sie eine Vielzahl von Steuern, die nicht von der IRS bewertet wurden, als Einzelabzüge auf Ihrem Formular 1040, Anlage A, abziehen. Diese Steuern müssen Ihnen auferlegt und während des Steuerjahres gezahlt worden sein. Dazu gehören staatliche und örtliche Einkommenssteuern, die im Laufe des Jahres von Ihren Löhnen einbehalten wurden und auf Ihrem Formular W-2 erscheinen. Ebenfalls abzugsfähig sind die geschätzten Steuern, die Sie an den Staat oder die Kommunen gezahlt haben, sowie alle staatlichen oder lokalen Einkommensteuern des Vorjahres, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben. Im Allgemeinen können Sie für ausländische Einkommenssteuern, die Ihnen von einem fremden Land auferlegt werden, entweder einen Abzug oder eine Steuergutschrift in Anspruch nehmen.

Grundsteuern

Bestimmte Grundsteuern sind auf Ihre Bundeseinkommenssteuer abzugsfähig. Diese werden in Anlage A Ihrer 1040 aufgeführt. Dazu gehören Grundsteuern und Vermögenssteuern. Abzugsfähige Immobiliensteuern sind normalerweise alle auf Immobilien gezahlten staatlichen, lokalen oder ausländischen Steuern. Diese Steuern müssen einheitlich mit sämtlichen Vermögenswerten in einem Hoheitsgebiet erhoben worden sein und auf einem geschätzten Wert basieren. Die abzugsfähigen persönlichen Vermögenssteuern beziehen sich auf den Wert eines persönlichen Vermögens wie eines Bootes oder Autos. Eine solche Steuer muss jährlich erhoben und erhoben werden, unabhängig davon, wie oft sie erhoben oder bezahlt wird.

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