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Wenn Sie ein Geschenk mit einem bestimmten Wert abgeben, müssen Sie möglicherweise die Schenkungssteuer zahlen. Der Bund erhebt Steuern für die meisten Geschenke, die einen festgelegten Höchstwert überschreiten. Einige Bundesstaaten erheben ebenfalls Geschenksteuern. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gibt es in Pennsylvania jedoch keine staatliche Schenkungssteuer.
Pennsylvania State Taxes
In Pennsylvania können Sie ein Geschenk von beliebigem Wert geben, ohne staatliche Steuern zu zahlen. Der Staat wird dem Empfänger des Geschenks ebenfalls keine Steuern auferlegen. Nach dem Gesetz von Pennsylvania ist ein Geschenk jede Ware oder Dienstleistung, die Sie anbieten, ohne eine Entschädigung zu erhalten. Bargeld oder Immobilien, die Sie gegen einen Gegenwert überweisen, unterliegen jedoch den staatlichen Steuern.
Begabte Fahrzeuge
Wenn Sie ein Fahrzeug als Geschenk erhalten, erhebt Pennsylvania Ihnen oder dem Spender keine staatlichen Steuern. Sie und der Spender müssen jedoch ein Formular "eidesstattliche Erklärung des Geschenks" ausfüllen und dieses zusammen mit dem Formular MV-1, Formular MV-4ST oder einer Zusammenfassung der Zusammenfassung des Antragstellers beifügen, um zu vermeiden, dass bei der Transaktion Umsatz und Steuern bezahlt werden. Wenn das begabte Fahrzeug einen Ausnahmetitel besitzt, muss der Spender nachweisen, dass er in einem anderen Staat eine Umsatzsteuer auf das Fahrzeug entrichtet hat.
Federal Gift Tax
Obwohl Geschenke in Pennsylvania von staatlichen Steuern befreit sind, müssen Sie immer noch Bundessteuern für Geschenke über einen bestimmten Betrag zahlen. Die Bundessteuer gilt nur für den Spender. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zahlen die Spender nur Geschenksteuern im Wert von über 13.000 US-Dollar. Die Bundessteuer auf Schenkungen gilt nicht für den Austausch zwischen verheirateten Paaren.
Erbschaftssteuer
Wenn ein Individuum nach seinem Tod Eigentum verschenkt, erhebt Pennsylvania eine Erbschaftssteuer. Diese Steuer gilt unabhängig von der Größe des Anwesens. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fallen für Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder und Eltern begabte Immobilien mit einer Erbschaftssteuer von 4,5 Prozent an, und für mit Geschwistern begabte Immobilien wird eine Erbschaftssteuer von 12 Prozent erhoben. Alle anderen Begünstigten zahlen eine Erbschaftssteuer von 15 Prozent.